Lexikon
Kausalitạ̈t
Recht
Im Zivilrecht gilt als Ursache nur jedes Ereignis, das erfahrungsgemäß geeignet ist, das eingetretene Ergebnis herbeizuführen (sog. adäquate Kausalität, Adäquanztheorie). Im Strafrecht gilt (mit Einschränkungen) als Ursache dagegen jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg (das Ergebnis) entfiele (conditio sine qua non; Bedingungs- oder Äquivalenztheorie).
Wissenschaft
»Ein wichtiger Punkt ist das Tempo bei der Fahrzeugentwicklung«
Chinesische Automobilhersteller scheinen ihre Konkurrenten aus westlichen Ländern mehr und mehr abzuhängen. Stefan Bratzel erläutert, was dahintersteckt und wie hiesige Unternehmen dagegenhalten können. Das Gespräch führte Heike Stüvel China dominiert den Elektroauto-Markt. Was sind die Gründe, Herr Professor Bratzel? Der Erfolg...
Wissenschaft
Neue KI verarbeitet Videos nach Vorbild des Gehirns
Künstliche Intelligenz hat unseren Alltag und viele Berufsfelder bereits auf verschiedenste Weise erleichtert. Oft werden KIs eingesetzt, um große Datenmengen oder Bilder auszuwerten. Nun haben Wissenschaftler ein neuartiges KI-Modell entwickelt, das auch bewegte Bilder zuverlässig erkennt. Die MovieNet genannte KI verarbeitet...