Lexikon
Kausalitạ̈t
Recht
Im Zivilrecht gilt als Ursache nur jedes Ereignis, das erfahrungsgemäß geeignet ist, das eingetretene Ergebnis herbeizuführen (sog. adäquate Kausalität, Adäquanztheorie). Im Strafrecht gilt (mit Einschränkungen) als Ursache dagegen jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg (das Ergebnis) entfiele (conditio sine qua non; Bedingungs- oder Äquivalenztheorie).
Wissenschaft
Dem skurrilen Sexualparasitismus auf der Spur
Die winzigen Männchen wachsen an den Weibchen fest und können dadurch allzeit ihre Rolle erfüllen. Wann und warum dieses skurrile Fortpflanzungssystem bei den Tiefsee-Anglerfischen entstanden ist, beleuchtet nun eine Studie. Die Rekonstruktion der Entwicklungsgeschichte dieser bizarren Meerestiere verdeutlicht, dass der...
Wissenschaft
Astronomen finden Biomolekül-Vorstufen in protoplanetarer Scheibe
Die Vorstufen wichtiger Biomoleküle wie Aminosäuren und DNA könnten aus dem Weltall gekommen sein – das vermuten Astronomen schon länger. Ein neuer Fund in der protoplanetaren Scheibe eines Jungsterns stützt dies nun. In der rotierenden Gas- und Staubscheibe um den rund 1305 Lichtjahre entfernten Protostern V883 Orionis haben...
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