Lexikon

Kausalitạ̈t

Recht
Im Zivilrecht gilt als Ursache nur jedes Ereignis, das erfahrungsgemäß geeignet ist, das eingetretene Ergebnis herbeizuführen (sog. adäquate Kausalität, Adäquanztheorie). Im Strafrecht gilt (mit Einschränkungen) als Ursache dagegen jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg (das Ergebnis) entfiele (conditio sine qua non; Bedingungs- oder Äquivalenztheorie).
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Wissenschaft

Das Atom der Biologen

Anfang der 1930er-Jahre lauschte ein junger Mann namens Max Delbrück, der 1969 als Empfänger des Nobelpreises für Medizin gefeiert werden sollte, in Kopenhagen der Rede des großen Physikers Niels Bohr, die von „Licht und Leben“ handelte. Bohr machte darin den Vorschlag, man solle in der Biologie das Gleiche versuchen, das in...

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Wissenschaft

Eine flüchtige Hülle

Wie die Erde zu ihrer ersten Atmosphäre kam. Von THORSTEN DAMBECK Gemessen an der Lebensspanne eines Menschen wirken sowohl die Sonne als auch unsere Erde wie unveränderliche Konstanten, die schon immer existiert haben. Doch vor etwa fünf Milliarden Jahren war das, was wir heute unser Sonnensystem nennen, nichts weiter als eine...

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