Lexikon
Kausalitạ̈t
Recht
Im Zivilrecht gilt als Ursache nur jedes Ereignis, das erfahrungsgemäß geeignet ist, das eingetretene Ergebnis herbeizuführen (sog. adäquate Kausalität, Adäquanztheorie). Im Strafrecht gilt (mit Einschränkungen) als Ursache dagegen jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg (das Ergebnis) entfiele (conditio sine qua non; Bedingungs- oder Äquivalenztheorie).
Wissenschaft
Nervenzellen unserer Haut sind vielseitiger als gedacht
Mindestens 16 verschiedene Typen an Nervenzellen kommen in unserer Haut vor. Zusammen bilden sie den menschlichen Tast-, Temperatur- und Schmerzsinn. Doch entgegen der bisherigen Annahme ist nicht ein spezialisierter Zelltyp für Schmerz und ein anderer für Berührungen, Kälte oder Hitze verantwortlich – vielmehr reagieren die...
Wissenschaft
Vom Winde verweht
Viele Lebewesen nutzen die Atmosphäre, um ihre Keimzellen auszutauschen oder ihre Nachkommen auf die Suche nach neuen Lebensräumen zu schicken. Umherfliegende Pollen, Sporen und Samen leisten ihnen dabei wertvolle Unterstützung. Von THOMAS ZAUNER An manch schönem Frühlingstag ziehen ganze Schwaden Pollen umher. Sie sinken als...