Wahrig Fremdwörterlexikon

Adäquanztheorie

Ad|äqunz|the|o|rie
f.; ; unz.; Rechtsw.
Theorie zur Bestimmung der Schadensersatzpflicht, wenn die Entstehung eines Schadens unter generellen (u. nicht unter besonderen) Umständen verursacht wird; →a. Äquivalenztheorie (1)
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Wissenschaft

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