Wahrig Fremdwörterlexikon
Adäquanztheorie
Ad|äquạnz|the|o|rie 〈f.; –; unz.; Rechtsw.〉
Theorie zur Bestimmung der Schadensersatzpflicht, wenn die Entstehung eines Schadens unter generellen (u. nicht unter besonderen) Umständen verursacht wird; →a. Äquivalenztheorie (1)
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Wissenschaft
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