Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Adäquanztheorie

Ad|äqunz|the|o|rie
f.
,
, nur Sg.
; Rechtsw.
Theorie zur Festlegung der Schadensersatzpflicht, bei der Entstehung eines Schadens unter normalen (und nicht unter besonderen) Umständen;
Syn.
Kausalitätstheorie;
vgl.
Äquivalenztheorie
(1)

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