Wahrig Fremdwörterlexikon

CashandcarryKlausel

Cashandcar|ryKlau|sel
[kæ̣ʃ ənd kæ̣rı ] f.; ; unz.
Vertragsklausel, nach der der Käufer die Ware beim Verkäufer abholen u. sofort bar bezahlen muss
[engl., »zahle bar u. transportiere (selbst)«]
CashandcarryKlausel
(Schreibung mit Bindestrich) In mehrteiligen Zusammensetzungen, die eine Wortgruppe enthalten, setzt man zwischen jeden einzelnen Bestandteil einen Bindestrich.
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