Wahrig Fremdwörterlexikon
Cash–and–carry–Klausel
Cash–and–car|ry–Klau|sel〈[kæ̣ʃ ənd kæ̣rı –] f.; –; unz.〉
[engl., »zahle bar u. transportiere (selbst)«]Vertragsklausel, nach der der Käufer die Ware beim Verkäufer abholen u. sofort bar bezahlen muss
Cash–and–carry–Klausel
(Schreibung mit Bindestrich) In mehrteiligen Zusammensetzungen, die eine Wortgruppe enthalten, setzt man zwischen jeden einzelnen Bestandteil einen Bindestrich.
Wissenschaft
Power für die Pumpe
Wärmepumpen sollen das Heizen klimafreundlicher machen. Doch in Deutschland waren sie lange Zeit ein Ladenhüter. Neue technische Entwicklungen sollen ihren Einsatz beflügeln. von TIM SCHRÖDER Und? Was hören Sie?“, fragt Rainer Lang, als er die Tür öffnet und die Testkammer betritt. Seine Stimme und die Schritte klingen gedämpft....
Wissenschaft
Der natürliche Treibhauseffekt erklärt
Wie der Treibhauseffekt wirklich funktioniert – und warum einfache Erklärungen diesem weltverändernden Phänomen nicht gerecht werden. Von SABINE HOSSENFELDER Wie funktioniert der Treibhauseffekt? Eigentlich scheint es, als ließe sich diese Frage sehr schnell beantworten: In der Atmosphäre befinden sich Treibhausgase wie...
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Gefälschte Abgaswerte
Computer überall
Lebensstoffe reisen durchs All
Wie Kohlenstoff Metall-Katalysatoren auf Trab bringt
Nicht im Gleichgewicht
Mehr als Bikinimedizin