Wahrig Fremdwörterlexikon
Cash–and–carry–Klausel
Cash–and–car|ry–Klau|sel〈[kæ̣ʃ ənd kæ̣rı –] f.; –; unz.〉
[engl., »zahle bar u. transportiere (selbst)«]Vertragsklausel, nach der der Käufer die Ware beim Verkäufer abholen u. sofort bar bezahlen muss
Cash–and–carry–Klausel
(Schreibung mit Bindestrich) In mehrteiligen Zusammensetzungen, die eine Wortgruppe enthalten, setzt man zwischen jeden einzelnen Bestandteil einen Bindestrich.
Wissenschaft
Einbrechen im Dienste der Wissenschaft
Ein Freiburger Kriminologen-Team schickt echte Einbrecher auf virtuelle Beutetour, um bei der Tat live über die Schulter blicken zu können. von ROLF HEßBRÜGGE und SALOME BERBLINGER Es ist dunkel, und nur hinter wenigen Fenstern brennt Licht. Ich gehe langsam die Straße entlang, vorbei an Einfamilienhäusern mit Backsteinfassade....
Wissenschaft
Geologie im Zeitraffer
Die Meere absorbieren große Mengen CO2 und bremsen so die Erderwärmung. Könnte die Zugabe von Gesteinsmehl den Prozess beschleunigen? von TIM KALVELAGE (Text und Fotos) Nach kurzer Fahrt vom Bootsanleger der meeresbiologischen Station auf den Raunefjord hinaus machen die Forschenden am „Mesokosmos Nummer eins“ fest. Zwischen...