Wahrig Fremdwörterlexikon

Indentgeschäft

In|dnt|ge|schäft
n.; (e)s, e
überseeisches Warengeschäft, bei dem ein Lieferant den Vertrag erst dann als bindend ansieht, wenn er selbst zu angemessenen Bedingungen einkaufen kann
[zu lat. indentare »einzähnen, einkerben«, < in »hinein« + dens »Zahn«]

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