Wahrig Fremdwörterlexikon

Kickback

Kickback auch: Kick|back
[bæ̣k] m.; od. s, s; umg.; Wirtsch.
offiziell gewährter Rabatt im Rahmen einer Auftragsvergabe od. akquise, der aber tatsächlich an den Auftraggeber od. den Vermittler des Geschäfts geht
[< engl. kickback »Schmiergeld«]
Ein Embryoid am 8. Tag. ©M. Zernicka-Goetz
Wissenschaft

»Entscheidend ist die Empfindungsfähigkeit«

Welcher Schutz sollte Embryoiden – stammzellbasierten Embryonen – zukommen? Die Bioethikerin Hannah Schickl über Standpunkte in der Forschung.

Der Beitrag »Entscheidend ist die Empfindungsfähigkeit« erschien zuerst auf...

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Wissenschaft

Ganz schön bizarr

Schon die vorletzte Folge dieser Kolumne ging von dem allzu gerne bemühten Allgemeinplatz aus, dass in der Wissenschaft jedes Ergebnis die Tür zu neuen Fragen öffnet. Diese Folge tut es wieder, startet von dort aus aber in eine andere Richtung. Denn so einleuchtend diese Feststellung auch sein mag, so sollte zugleich umgekehrt...

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