Kick–back
Kick–back auch: Kick|back 〈[–bæ̣k] m.; – od. –s, –s; umg.; Wirtsch.〉
[< engl. kickback »Schmiergeld«] offiziell gewährter Rabatt im Rahmen einer Auftragsvergabe od. –akquise, der aber tatsächlich an den Auftraggeber od. den Vermittler des Geschäfts geht