Wahrig Fremdwörterlexikon

Komtur

Kom|tur
m.; s, e
1
Verwalter in einem Ritterorden
2
Inhaber eines Ordens höherer Klasse; Sy Kommandeur (2)
[< mhd. comtiur < kommentur < afrz. commendeor < mlat. commendator »Vorsteher der Niederlassung eines Ritterordens«]

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