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Advoctus diboli

[der; lateinisch, „Anwalt des Teufels“]
in der katholischen Kirche der Generalglaubensanwalt, der im Selig- und Heiligsprechungsverfahren in Rom als amtlicher Widersacher des Advocatus Dei („Anwalt Gottes“) alle Argumente anzuführen hat, die gegen eine Selig- bzw. Heiligsprechung geltend gemacht werden könnten.

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