Lexikon
Vogt
[f-; lateinisch advocatus, Beistand]
ursprünglich ein Laie, der anderen Schutz nach außen bot und sie vertrat, besonders vor Gericht; rückte in fränkischer Zeit in die Stellung eines Richters der Immunität (meist mit hoher Gerichtsbarkeit) auf; leistete dem König einen Treueid, wurde von den Königsboten kontrolliert, entwickelte sich (seit der Mitte des 9. Jahrhunderts) zum sein Amt vererbenden Edel- oder Herrenvogt, besonders wenn er über Hochstifte, Kirchen und Klöster die Schirmvogtei ausübte und zu der niederen die hohe (Blut-)Gerichtsbarkeit erwarb. – Vogt wurde auch ein vom König im Mittelalter bestellter Beamter für Verwaltung und Gerichtsbarkeit in einem Krongutsbezirk (Reichsvogt, Reichsvogtei) genannt.
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