Lexikon

Vogt

[f-; lateinisch advocatus, Beistand]
ursprünglich ein Laie, der anderen Schutz nach außen bot und sie vertrat, besonders vor Gericht; rückte in fränkischer Zeit in die Stellung eines Richters der Immunität (meist mit hoher Gerichtsbarkeit) auf; leistete dem König einen Treueid, wurde von den Königsboten kontrolliert, entwickelte sich (seit der Mitte des 9. Jahrhunderts) zum sein Amt vererbenden Edel- oder Herrenvogt, besonders wenn er über Hochstifte, Kirchen und Klöster die Schirmvogtei ausübte und zu der niederen die hohe (Blut-)Gerichtsbarkeit erwarb. Vogt wurde auch ein vom König im Mittelalter bestellter Beamter für Verwaltung und Gerichtsbarkeit in einem Krongutsbezirk (Reichsvogt, Reichsvogtei) genannt.
Schimpanse frisst Frucht
Wissenschaft

Vergorene Früchte als Ursprung menschlichen Alkoholkonsums?

Viele Menschenaffen verzehren gerne vergorenes Fallobst. Wie verbreitet dieses Verhalten allerdings ist, ist noch unklar – unter anderem, weil viele Studien nicht zwischen dem Konsum von frisch gepflückten und vom Boden aufgelesenen, potenziell vergorenen Früchten unterscheiden. Ein Forschungsteam schlägt deshalb vor, einen...

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