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Anlernberuf

überholte Bezeichnung für eine berufliche Tätigkeit, die einer kurzen geregelten Ausbildung unterliegt (im Gegensatz zum Lehrberuf); heute gibt es nur anerkannte Ausbildungsberufe (Berufsbildungsgesetz in der Fassung vom 23. 3. 2005). Außerhalb der Berufsausbildung, wie sie vom Gesetz definiert ist, wird aber in der Praxis das sog. kurzfristige Anlernen für bestimmte Tätigkeiten weitergeführt.

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