Lexikon
Auslandsdeutsche
Deutsche, die im Ausland leben. Der Begriff entstand im 19. Jahrhundert im Zusammenhang mit dem Erstarken des Nationalismus. Er umfasste 1. deutsche Staatsangehörige im Ausland, 2. Personen deutscher Volkszugehörigkeit außerhalb des deutschen Staatsverbandes. In seiner zweiten Bedeutung war der Begriff Auslandsdeutsche unklar, da sich „Volk“ nicht eindeutig definieren lässt. Im politischen Sprachgebrauch verstand man unter Auslandsdeutschen insbesondere die deutschsprachigen Minderheiten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Infolge der Gebietsabtretungen aufgrund des Versailler Vertrags und der Auflösung Österreich-Ungarns stieg die Zahl dieser Auslandsdeutschen nach dem 1. Weltkrieg stark an. Wie alle Minderheiten hatten sie unter Assimilationsbestrebungen und Diskriminierung seitens der jeweiligen Staatsnation zu leiden. Durch die Umsiedlungsaktionen des nationalsozialistischen Regimes und die Vertreibungsmaßnahmen der Sieger des 2. Weltkrieges ist die Zahl der Auslandsdeutschen stark geschrumpft. Der Begriff Auslandsdeutsche ist kaum noch in Gebrauch; juristische Bedeutung hat der Begriff Volksdeutsche.
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