Lexikon

Auslandsschulden

Sammelbegriff für alle kurz-, mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten des Inlands gegenüber dem Ausland aus dem Handels- und Kapitalverkehr sowie aus politischen Verpflichtungen, z. B. Reparationen. Außerdem werden die ausländischen Kapitalanlagen wie Beteiligungen, Grundbesitz und dgl. im Inland als Auslandsschulden bezeichnet.
Die deutschen Auslandsschulden bestehen hauptsächlich aus Vor- und Nachkriegsschulden. Im Londoner Schuldenabkommen vom 27. 2. 1953 wurde die Höhe der gesamten deutschen Auslandsschulden auf rund 14 Mrd. DM festgelegt, davon rund 7,2 Mrd. DM Vorkriegs- und rund 6,8 Mrd. DM Nachkriegsschulden.