Lexikon
Lọndoner Schuldenabkommen
am 27. 2. 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Dreimächteausschuss (USA, Großbritannien und Frankreich) für 22 von 60 Gläubigerländern geschlossenes Abkommen zur Regelung der deutschen Auslandsschulden, die nach dem 2. Weltkrieg entstanden waren, sowie zur Regelung der von Deutschland vor dem 2. Weltkrieg im Ausland aufgenommenen öffentlichen und privaten Verbindlichkeiten und der Wiederaufnahme des während des Kriegs eingestellten Schuldendienstes (Tilgung und Zinszahlungen). Im Londoner Schuldenabkommen wurden behandelt: öffentliche Anleihen, private Anleihen, Stillhalteschulden, Forderungen aus dem Waren- und Dienstleistungs- sowie aus dem privaten Kapitalverkehr.
Wissenschaft
Tropfsteine als Klimazeugen
Stalagmiten aus der Kleinen Teufelshöhle in der Fränkischen Schweiz geben Auskunft über saisonale Bedingungen in der jahrtausendalten Klimageschichte. von DIRK EIDEMÜLLER Tropfsteinhöhlen sind für ihre bezaubernden Gesteinsformationen bekannt. Kaum jemand, der eine solche Höhle besichtigt, kann sich der Faszination dieser...
Wissenschaft
Geflügelte Globetrotter
Tierwanderungen sind ein weltweites Naturphänomen mit unzähligen Geheimnissen. So manches davon versetzt sogar die erfahrensten Forschenden ins Staunen. Von Kurt de Swaaf Jedes Jahr, gegen Ende April, spähen meine kleine Tochter und ich gebannt in den Frühlingshimmel. Wir erwarten das baldige Eintreffen einer Schar Sommergäste,...