Lexikon

Lndoner Schuldenabkommen

am 27. 2. 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Dreimächteausschuss (USA, Großbritannien und Frankreich) für 22 von 60 Gläubigerländern geschlossenes Abkommen zur Regelung der deutschen Auslandsschulden, die nach dem 2. Weltkrieg entstanden waren, sowie zur Regelung der von Deutschland vor dem 2. Weltkrieg im Ausland aufgenommenen öffentlichen und privaten Verbindlichkeiten und der Wiederaufnahme des während des Kriegs eingestellten Schuldendienstes (Tilgung und Zinszahlungen). Im Londoner Schuldenabkommen wurden behandelt: öffentliche Anleihen, private Anleihen, Stillhalteschulden, Forderungen aus dem Waren- und Dienstleistungs- sowie aus dem privaten Kapitalverkehr.
Familie
Wissenschaft

Eltern haben doch Lieblingskinder

Eltern sagen oft, dass sie alle Kinder gleich liebhaben und keines bevorzugen. Eine Meta-Studie legt nun das Gegenteil nahe. Berichte von fast 20.000 Personen deuten darauf hin, dass bestimmte Eigenschaften der Kinder eine elterliche Bevorzugung wahrscheinlicher machen. Demnach neigen Eltern dazu, Töchter gegenüber Söhnen zu...

Atomgruppen
Wissenschaft

Molekülfragmente auf dem Katapult

Die Dynamik beim Aufbrechen von Molekülen ist bislang nur schlecht verstanden. Ein französisch-deutsches Forschungsteam bringt nun etwas Licht ins Dunkel. von DIRK EIDEMÜLLER Wenn energiereiche Strahlung auf Moleküle trifft, kann viel geschehen. Ultraviolette Strahlung bringt beispielsweise bestimmte Stoffe zur Fluoreszenz....

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon