Lexikon

Lndoner Schuldenabkommen

am 27. 2. 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Dreimächteausschuss (USA, Großbritannien und Frankreich) für 22 von 60 Gläubigerländern geschlossenes Abkommen zur Regelung der deutschen Auslandsschulden, die nach dem 2. Weltkrieg entstanden waren, sowie zur Regelung der von Deutschland vor dem 2. Weltkrieg im Ausland aufgenommenen öffentlichen und privaten Verbindlichkeiten und der Wiederaufnahme des während des Kriegs eingestellten Schuldendienstes (Tilgung und Zinszahlungen). Im Londoner Schuldenabkommen wurden behandelt: öffentliche Anleihen, private Anleihen, Stillhalteschulden, Forderungen aus dem Waren- und Dienstleistungs- sowie aus dem privaten Kapitalverkehr.
Wissenschaft

Frühwarnung vorm Bergsturz

Die Schweizer Berge stehen unter steter Beobachtung – erst recht nach dem Bergsturz von Blatten im Mai. Satelliten registrieren feinste Bewegungen im Gelände. Legen sie an Tempo zu, kommen weitere Techniken ins Spiel. Das soll die Menschen schützen. von CHRISTIAN BERNHART Als die rund 300 Bewohner des Dorfes Blatten im Walliser...

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Wissenschaft

Fragen bitte!

Was ist das Wichtigste auf dem Weg zu echter Erkenntnis in der Wissenschaft? Rätsel zu lösen und Antworten zu finden, werden die meisten jetzt denken. In der Forschung sehen das jedoch viele anders. Denn was ist die Voraussetzung dafür, dass ich überhaupt Rätsel lösen und Antworten finden kann? Die richtigen Fragen zu stellen!...

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