Lexikon
Lọndoner Schuldenabkommen
am 27. 2. 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Dreimächteausschuss (USA, Großbritannien und Frankreich) für 22 von 60 Gläubigerländern geschlossenes Abkommen zur Regelung der deutschen Auslandsschulden, die nach dem 2. Weltkrieg entstanden waren, sowie zur Regelung der von Deutschland vor dem 2. Weltkrieg im Ausland aufgenommenen öffentlichen und privaten Verbindlichkeiten und der Wiederaufnahme des während des Kriegs eingestellten Schuldendienstes (Tilgung und Zinszahlungen). Im Londoner Schuldenabkommen wurden behandelt: öffentliche Anleihen, private Anleihen, Stillhalteschulden, Forderungen aus dem Waren- und Dienstleistungs- sowie aus dem privaten Kapitalverkehr.
Wissenschaft
Wenig Raum für Nachhaltigkeit
Tiny Houses gelten als optimales Zuhause für einen umwelt- und klimafreundlichen Lebensstil. Aber wie nachhaltig sind die meist hölzernen Winzlinge wirklich? von ROLF HEßBRÜGGE Für die einen ist es ein romantischer Wohntraum, für andere der Inbegriff einer minimalistischen Lebensweise im Einklang mit der Natur: das Tiny House....
Wissenschaft
Von Selbstkorrektur und Fehlerkultur
Was ist das Schlimmste, das jemandem in der Forschung widerfahren kann? Ganz weit oben steht sicherlich, dass ein Teammitglied gezielt Daten manipuliert und Ergebnisse fälscht. Ähnlich arg dürfte es sein, wenn plötzlich klar wird, dass das letzte Dutzend selbst veröffentlichter Forschungsartikel komplett auf falsch...