Lexikon
Befähigungsnachweis
Nachweis der Befähigung zur Ausübung eines Berufs. Der kleine Befähigungsnachweis wird durch Verleihung des Meistertitels im Wege der Ausnahmebewilligung erworben (§ 8 HandwO). Der große Befähigungsnachweis wird durch die Ablegung der Meisterprüfung erlangt und gibt nach Vollendung des 24. Lebensjahrs das Recht, den Titel eines Handwerksmeisters zu führen. Der große Befähigungsnachweis berechtigt, Lehrlinge auszubilden; er muss in die Handwerksrolle eingetragen werden. Der besondere Befähigungsnachweis wird bei bestimmten Berufen verlangt, z. B. Ärzten, Apothekern (hier Approbation genannt), Hebammen, Seeschiffern, Seesteuerleuten und Lotsen. Die große juristische Staatsprüfung verleiht die sog. Befähigung zum Richteramt; sie ist Voraussetzung für die Ausübung des Berufs eines Richters, Staatsanwalts, Rechtsanwalts und Notars.
Wissenschaft
Neue Einblicke in die Evolution des Mastodons
Neben den Mammuts gab es während der Eiszeit noch ein weiteres Rüsseltier – das Mastodon. Dessen Evolutionsgeschichte ist offenbar komplexer als bisher angenommen. Das zeigen Analysen alter DNA aus den Knochen und Stoßzähnen von sieben Exemplaren dieser amerikanischen Megafauna. Demnach wanderten die Mastodons in Folge von...
Wissenschaft
Frühkindlichen Erinnerungen auf der Spur
An die ersten rund drei Jahre unseres Lebens können wir uns üblicherweise nicht mehr erinnern. Doch was sorgt für diese sogenannte kindliche Amnesie? Kodiert unser Gehirn erst später episodische Erinnerungen, oder können wir die Erinnerungen aus unserer frühesten Kindheit nur nicht mehr abrufen? Hirnscans bei 26 Säuglingen und...
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