Lexikon
Befähigungsnachweis
Nachweis der Befähigung zur Ausübung eines Berufs. Der kleine Befähigungsnachweis wird durch Verleihung des Meistertitels im Wege der Ausnahmebewilligung erworben (§ 8 HandwO). Der große Befähigungsnachweis wird durch die Ablegung der Meisterprüfung erlangt und gibt nach Vollendung des 24. Lebensjahrs das Recht, den Titel eines Handwerksmeisters zu führen. Der große Befähigungsnachweis berechtigt, Lehrlinge auszubilden; er muss in die Handwerksrolle eingetragen werden. Der besondere Befähigungsnachweis wird bei bestimmten Berufen verlangt, z. B. Ärzten, Apothekern (hier Approbation genannt), Hebammen, Seeschiffern, Seesteuerleuten und Lotsen. Die große juristische Staatsprüfung verleiht die sog. Befähigung zum Richteramt; sie ist Voraussetzung für die Ausübung des Berufs eines Richters, Staatsanwalts, Rechtsanwalts und Notars.
Wissenschaft
Bergbau im All
Start-up-Unternehmen bringen sich in Stellung, um Planetoiden auszubeuten. Diese enthalten riesige Mengen an Platin, Gold und anderen Metallen.
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Wissenschaft
Die Umwelt auf dem Schirm
Fast jeder blickt täglich stundenlang auf irgendwelche Bildschirme. Neue Techniken sollen jetzt Herstellung, Benutzung und Entsorgung der Displays umweltschonender machen. von REINHARD BREUER Ob zu Hause, bei der Arbeit oder unterwegs mit dem Auto: Überall hat man es mit Displays zu tun. Und es werden immer mehr. Allein für...