Lexikon
Befähigungsnachweis
Nachweis der Befähigung zur Ausübung eines Berufs. Der kleine Befähigungsnachweis wird durch Verleihung des Meistertitels im Wege der Ausnahmebewilligung erworben (§ 8 HandwO). Der große Befähigungsnachweis wird durch die Ablegung der Meisterprüfung erlangt und gibt nach Vollendung des 24. Lebensjahrs das Recht, den Titel eines Handwerksmeisters zu führen. Der große Befähigungsnachweis berechtigt, Lehrlinge auszubilden; er muss in die Handwerksrolle eingetragen werden. Der besondere Befähigungsnachweis wird bei bestimmten Berufen verlangt, z. B. Ärzten, Apothekern (hier Approbation genannt), Hebammen, Seeschiffern, Seesteuerleuten und Lotsen. Die große juristische Staatsprüfung verleiht die sog. Befähigung zum Richteramt; sie ist Voraussetzung für die Ausübung des Berufs eines Richters, Staatsanwalts, Rechtsanwalts und Notars.
Wissenschaft
Am Rand der Raumzeit
Wenn unser Universum aus einer Singularität entsprungen wäre, bliebe der Urknall ein Mysterium. Doch Kosmologen wollen sich damit nicht abfinden. von RÜDIGER VAAS Hat die Welt einen Anfang oder existiert sie ewig? Diese höchst kontroverse Frage ist uralt – älter als die moderne Kosmologie, die auf der Allgemeinen...
Wissenschaft
Turbo-Gestein aus Industrieabfällen
Wenn Forschende Einschlüsse in Gesteinsschichten finden, handelt es sich normalerweise um Relikte längst vergangener Zeiten. Doch in Klippen an der Westküste Englands sind Forschende stattdessen auf die in Gestein eingebettete Lasche einer Getränkedose gestoßen. Weitere Untersuchungen enthüllten, dass das umgebende Gestein...