Lexikon
Befähigungsnachweis
Nachweis der Befähigung zur Ausübung eines Berufs. Der kleine Befähigungsnachweis wird durch Verleihung des Meistertitels im Wege der Ausnahmebewilligung erworben (§ 8 HandwO). Der große Befähigungsnachweis wird durch die Ablegung der Meisterprüfung erlangt und gibt nach Vollendung des 24. Lebensjahrs das Recht, den Titel eines Handwerksmeisters zu führen. Der große Befähigungsnachweis berechtigt, Lehrlinge auszubilden; er muss in die Handwerksrolle eingetragen werden. Der besondere Befähigungsnachweis wird bei bestimmten Berufen verlangt, z. B. Ärzten, Apothekern (hier Approbation genannt), Hebammen, Seeschiffern, Seesteuerleuten und Lotsen. Die große juristische Staatsprüfung verleiht die sog. Befähigung zum Richteramt; sie ist Voraussetzung für die Ausübung des Berufs eines Richters, Staatsanwalts, Rechtsanwalts und Notars.
Wissenschaft
Freundschaft unter Affen
Verhaltensforscher interessieren sich sehr für das soziale Miteinander von Affen als nächste Verwandte des Menschen. Gute Bedingungen für ihre Beobachtungen bieten Parks wie der Affenberg Salem in der Nähe des Bodensees, wo halbwilde Berberaffen in natürlicher Umgebung leben. von CHRISTIAN JUNG Affen toben durchs Geäst, es knackt...
Wissenschaft
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Die Hochdruck-Forschung hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht. Inzwischen sind Experimente mit extremem Druck möglich.
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