Lexikon
Befähigungsnachweis
Nachweis der Befähigung zur Ausübung eines Berufs. Der kleine Befähigungsnachweis wird durch Verleihung des Meistertitels im Wege der Ausnahmebewilligung erworben (§ 8 HandwO). Der große Befähigungsnachweis wird durch die Ablegung der Meisterprüfung erlangt und gibt nach Vollendung des 24. Lebensjahrs das Recht, den Titel eines Handwerksmeisters zu führen. Der große Befähigungsnachweis berechtigt, Lehrlinge auszubilden; er muss in die Handwerksrolle eingetragen werden. Der besondere Befähigungsnachweis wird bei bestimmten Berufen verlangt, z. B. Ärzten, Apothekern (hier Approbation genannt), Hebammen, Seeschiffern, Seesteuerleuten und Lotsen. Die große juristische Staatsprüfung verleiht die sog. Befähigung zum Richteramt; sie ist Voraussetzung für die Ausübung des Berufs eines Richters, Staatsanwalts, Rechtsanwalts und Notars.
Wissenschaft
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1925 fand in Göttingen eine wissenschaftliche Revolution statt. Zufall oder gut vorbereitet? Und warum feiert dieses Jahr die ganze Welt? von ANDREA STEGEMANN Die Vereinten Nationen haben für das Jahr 2025 das „Internationale Jahr der Quantenwissenschaft und Quantentechnologie“ ausgerufen. Die Deutsche Physikalische Gesellschaft...
Wissenschaft
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