Lexikon

Betriebskapital

im weiteren Sinne
das zur Durchführung des Betriebszwecks erforderliche, meist in Anlagen, Forderungen, Vorräten u. Ä. gebundene Kapital. Für die Kostenrechnung und bei behördlicher Preisregelung dient nur dieses betriebsnotwendige Kapital ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlichen im Unternehmen angelegten Mittel als Berechnungsgrundlage für die im Preis zu vergütende Kapitalverzinsung. Im engeren Sinne versteht man unter Betriebskapital nur das Umlaufvermögen oder sogar nur die liquiden Mittel.
Wasserstoff
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Quallen
Wissenschaft

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