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Beweiswürdigung

die dem Gericht obliegende Prüfung, ob der Beweis als gelungen anzusehen ist. Nach dem im Zivilprozessrecht geltenden Grundsatz der freien Beweiswürdigung ist das Gericht im Allgemeinen nicht an Beweisregeln gebunden, sondern entscheidet unter Berücksichtigung aller im Verfahren zutage getretenen Umstände nach freier, pflichtgemäßer Überzeugung.

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