Lexikon

Beweis

Prozessrecht
das Herbeiführen der Überzeugung des Gerichts von der Wahrheit der Behauptungen der Prozessbeteiligten durch Zeugen, Sachverständige, Urkunden, Geständnis, Parteivernehmung und Augenschein (Beweismittel). Im deutschen Zivilprozess werden etwaige Beweismittel in der Regel von den Parteien angeboten (Beweisantritt), das Gericht kann aber, mit Ausnahme des Zeugenbeweises, Beweis auch von Amts wegen erheben; die Parteien tragen selbst die Beweislast für die ihnen günstigen Tatsachen.
Im Straf- und Verwaltungsgerichtsprozess und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit erhebt das Gericht von Amts wegen Beweis, ohne an etwaige Anträge gebunden zu sein; stets aber entscheidet das Gericht aufgrund freier Beweiswürdigung; es besteht also keine formale Beweiskraft z. B. eines Eids oder Geständnisses.
Krebszellen
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Thrips-Bekämpfung
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Angesichts des steigenden Nahrungsbedarfs der wachsenden Weltbevölkerung kommen in der Landwirtschaft weltweit mehr und mehr chemische Pestizide zum Einsatz. Doch viele Pflanzenschädlinge werden mit der Zeit gegen die gängigen Mittel resistent. Forschende haben nun eine Alternative entwickelt, die sich an einem natürlichen...

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