Lexikon

Beweis

Prozessrecht
das Herbeiführen der Überzeugung des Gerichts von der Wahrheit der Behauptungen der Prozessbeteiligten durch Zeugen, Sachverständige, Urkunden, Geständnis, Parteivernehmung und Augenschein (Beweismittel). Im deutschen Zivilprozess werden etwaige Beweismittel in der Regel von den Parteien angeboten (Beweisantritt), das Gericht kann aber, mit Ausnahme des Zeugenbeweises, Beweis auch von Amts wegen erheben; die Parteien tragen selbst die Beweislast für die ihnen günstigen Tatsachen.
Im Straf- und Verwaltungsgerichtsprozess und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit erhebt das Gericht von Amts wegen Beweis, ohne an etwaige Anträge gebunden zu sein; stets aber entscheidet das Gericht aufgrund freier Beweiswürdigung; es besteht also keine formale Beweiskraft z. B. eines Eids oder Geständnisses.
Wissenschaft

Dem Wasserweg der Pyramidenbauer auf der Spur

Heute ist kein Wasser mehr in Sicht – doch erbaut wurden viele der altägyptischen Pyramiden noch in Flussnähe, verdeutlicht eine Studie. Forschende haben Teile eines heute verschwundenen Nilarms identifiziert, an dessen Westufer offenbar 31 der ägyptischen Pyramiden errichtet wurden. Der etwa 64 Kilometer lange Wasserweg hat...

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Wissenschaft

Eine Menge Magie in der Materie

In den Jahren des Ersten Weltkriegs hat der berühmte Soziologe Max Weber seine nach wie vor oft zitierte Rede über „Wissenschaft als Beruf“ gehalten und darin von der Berechenbarkeit der Dinge zwischen Himmel und Erde gesprochen, die in seinen Augen eine „Entzauberung der Welt“ zur Folge hatte. Leider ist Max Weber schon 1920...

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