Lexikon

Beweis

Prozessrecht
das Herbeiführen der Überzeugung des Gerichts von der Wahrheit der Behauptungen der Prozessbeteiligten durch Zeugen, Sachverständige, Urkunden, Geständnis, Parteivernehmung und Augenschein (Beweismittel). Im deutschen Zivilprozess werden etwaige Beweismittel in der Regel von den Parteien angeboten (Beweisantritt), das Gericht kann aber, mit Ausnahme des Zeugenbeweises, Beweis auch von Amts wegen erheben; die Parteien tragen selbst die Beweislast für die ihnen günstigen Tatsachen.
Im Straf- und Verwaltungsgerichtsprozess und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit erhebt das Gericht von Amts wegen Beweis, ohne an etwaige Anträge gebunden zu sein; stets aber entscheidet das Gericht aufgrund freier Beweiswürdigung; es besteht also keine formale Beweiskraft z. B. eines Eids oder Geständnisses.
Rekonstruktion eines Grabes mit Grabbeigaben
Wissenschaft

Im Zentrum der frühen Kelten-Dynastien standen Frauen

Die Kelten lebten einst in weiten Teilen West- und Mittelosteuropas. Die Eliten ihrer Gesellschaften wurden dabei offenbar von Frauen dominiert, wie Archäologen anhand von DNA-Spuren aus Grabhügeln in Baden-Württemberg herausgefunden haben. Die Macht war demnach in matrilinearen Dynastien organisiert. Die Ergebnisse geben...

Ein Schiff bringt die Mumie des Sennefer nach Abydos. Ägyptische Wandmalerei aus dem 15. Jahrhundert v. Chr.
Wissenschaft

Die Segel gehisst

Besiedlungsspuren lassen frühe Reisen übers Meer vermuten. Bis ins 10. Jahrhundert n.Chr. gab es keine nennenswerten technischen Navigationshilfen. Von ROLF HEßBRÜGGE Von den ersten Seefahrern ist uns nichts geblieben, keine Abbildungen, keine Schiffsfragmente, keine sonstigen Hinterlassenschaften. Umso spannender waren Meldungen...

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