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26. März 1969  -  In Bonn billigt der Bundestag ...

In Bonn billigt der Bundestag einstimmig die Einfuhr von Zeitungen und Zeitschriften aus der DDR für weitere zwei Jahre bis zum 31. März 1971. Am 1. August 1968 war erstmals ein Gesetz in Kraft getreten, das die Einfuhr von Presseerzeugnissen probeweise für ein halbes Jahr ermöglichte. Die DDR hat den Bezug von bundesdeutschen Presseerzeugnissen bisher nicht erlaubt.

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