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LEXIKON
Bringschuld
eine Leistung, die am Wohnsitz des Gläubigers zu erfüllen ist; Gegensatz:
Holschuld
, die am Wohnsitz des Schuldners zu erfüllen ist.
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LEXIKON
Bringschuld
Holschuld
Bestimmungsort
Prämie (Wirtschaft)
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Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Bringschuld
Br
ị
ng
|
schuld
〈
f.
,
–
, nur Sg.
〉
1.
〈
Rechtsw.
〉
Schuld, die der Schuldner auf eigene Rechnung und Gefahr übermitteln muss;
Ggs.
Holschuld
2.
〈
übertr.
〉
Verpflichtung, von sich aus aktiv zu werden
Holschuld
H
o
l
|
schuld
〈
f.
10
; Wirtsch.
〉
Schuld, die der Gläubiger aktiv holen, einziehen muss;
Ggs.
Bringschuld
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