Lexikon
Debitọren
[lateinisch]
Schuldner, gegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen. Das Debitoren-Konto entsteht durch Zusammenfassung aller Konten von Kunden, die Güter oder Dienstleistungen auf Kredit bezogen haben. In der Bilanz erscheinen die Verpflichtungen aller Debitoren als Buchforderungen. Für den vermutlichen Ausfall bei zweifelhaften Forderungen (Dubiosen) werden diese ganz oder z. T. direkt abgeschrieben. Da erfahrungsgemäß ein Teil der Forderungen nicht eingeht, ohne dass man im Bilanzierungszeitpunkt schon weiß, welcher Schuldner nicht bezahlen wird, werden zum Zwecke des richtigen Vermögens- und Erfolgsausweises Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen in Höhe des vermutlichen Forderungsausfalls gebildet.
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