Lexikon

Differnzgeschäft

spekulatives Termingeschäft in Waren oder Wertpapieren, wobei mindestens einer der Vertragschließenden in Erwartung von Kursschwankungen keine wirkliche Lieferung bzw. Abnahme am Erfüllungstag beabsichtigt, sondern auf Gewinn der Kursdifferenz durch Abschluss eines Deckungsgeschäfts abzielt; wegen ihres Spielcharakters in Deutschland rechtlich nicht einklagbar.

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