Lexikon

Dreimeilengrenze

Dreimeilenzone
im Völkerrecht die als Mindestausdehnung der sog. Küstengewässer (Küstenmeer) bis etwa 1918 gewohnheitsrechtlich anerkannte seewärtige Begrenzungslinie. Die ursprünglich von der Kanonenschussweite ausgehende Breite von drei Seemeilen (= 5,556 km) ist vor dem 2. Weltkrieg von einigen Staaten in eine 4-, 5-, 12-, selbst 200-sm-Zone erweitert worden. Heute ist die 12-sm-Zone als Mindestmaß nahezu allgemein anerkannt. Gemessen wird aufgrund der sog. Basislinie bei Niedrigwasser, einer unter Verbindung vorspringender Punkte und Vermeidung kleiner Buchten und Einschnitte gezogenen Linie, wobei die der Küste vorgelagerten Inselketten als Küste einberechnet werden, nicht dagegen die nur bei Ebbe sichtbaren Klippen oder Schären. Diese Küstengewässer sind Staatsgebiet, doch ist die Durchfahrt von Handelsschiffen (von Kriegsschiffen meist nur mit besonderer Erlaubnis) gestattet. Festlandsockel, Küstenmeer.
HR_Molekuel_Blut.jpg
Wissenschaft

Fingerabdrücke im Blut

Forschende durchleuchten Blutproben mit Laserlicht und suchen darin nach frühen Hinweisen auf Erkrankungen wie Diabetes oder Lungenkrebs. von THOMAS BRANDSTETTER Blut ist komplex: Die Zusammensetzung der unzähligen verschiedenen Biomoleküle, die sich dort tummeln, birgt allerlei interessante Hinweise auf den aktuellen...

Reservoir, Computer, Rechenzentrum
Wissenschaft

Rechnen mit dem Reservoir

Das sogenannte Reservoir-Computing nutzt analoge Systeme, um Daten zu verarbeiten. Das könnte den Energieverbrauch von Rechenzentren drastisch reduzieren. von DIRK EIDEMÜLLER Hallo Computer, schreibe mir zum Valentinstag bitte ein Liebesgedicht im Stil von Hölderlin!“ „Hallo Mensch, wie lang soll es denn sein? Und welche...

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