Lexikon
Dreimeilengrenze
Dreimeilenzoneim Völkerrecht die als Mindestausdehnung der sog. Küstengewässer (Küstenmeer) bis etwa 1918 gewohnheitsrechtlich anerkannte seewärtige Begrenzungslinie. Die ursprünglich von der Kanonenschussweite ausgehende Breite von drei Seemeilen (= 5,556 km) ist vor dem 2. Weltkrieg von einigen Staaten in eine 4-, 5-, 12-, selbst 200-sm-Zone erweitert worden. Heute ist die 12-sm-Zone als Mindestmaß nahezu allgemein anerkannt. Gemessen wird aufgrund der sog. Basislinie bei Niedrigwasser, einer unter Verbindung vorspringender Punkte und Vermeidung kleiner Buchten und Einschnitte gezogenen Linie, wobei die der Küste vorgelagerten Inselketten als Küste einberechnet werden, nicht dagegen die nur bei Ebbe sichtbaren Klippen oder Schären. Diese Küstengewässer sind Staatsgebiet, doch ist die Durchfahrt von Handelsschiffen (von Kriegsschiffen meist nur mit besonderer Erlaubnis) gestattet. Festlandsockel, Küstenmeer.
Wissenschaft
3D-Druck direkt im Körper
Ein Implantat aus dem 3D-Drucker, ganz ohne Operation? Eine neue Technologie soll es möglich machen, biokompatible Materialien direkt im Körper zu drucken. Die erforderliche Tinte wird dafür an den gewünschten Einsatzort des Implantats gespritzt und anschließend per Ultraschall aktiviert und verfestigt. Auf diese Weise sollen...
Wissenschaft
Projektifizierte Forschung
Wer forscht, braucht Geld. Doch bevor Bund, Länder und EU oder die Deutsche Forschungsgemeinschaft eine Förderung bewilligen, müssen die Forscherinnen und Forscher sie mit Projektanträgen von ihren Themen überzeugen. Um Fördergelder zu bekommen, sind die Wissenschaftler folglich gezwungen, ihre Ideen und Vorhaben stets in...