Lexikon
Dreimeilengrenze
Dreimeilenzoneim Völkerrecht die als Mindestausdehnung der sog. Küstengewässer (Küstenmeer) bis etwa 1918 gewohnheitsrechtlich anerkannte seewärtige Begrenzungslinie. Die ursprünglich von der Kanonenschussweite ausgehende Breite von drei Seemeilen (= 5,556 km) ist vor dem 2. Weltkrieg von einigen Staaten in eine 4-, 5-, 12-, selbst 200-sm-Zone erweitert worden. Heute ist die 12-sm-Zone als Mindestmaß nahezu allgemein anerkannt. Gemessen wird aufgrund der sog. Basislinie bei Niedrigwasser, einer unter Verbindung vorspringender Punkte und Vermeidung kleiner Buchten und Einschnitte gezogenen Linie, wobei die der Küste vorgelagerten Inselketten als Küste einberechnet werden, nicht dagegen die nur bei Ebbe sichtbaren Klippen oder Schären. Diese Küstengewässer sind Staatsgebiet, doch ist die Durchfahrt von Handelsschiffen (von Kriegsschiffen meist nur mit besonderer Erlaubnis) gestattet. Festlandsockel, Küstenmeer.
Wissenschaft
24 Bronzestatuen vom Schlamm befreit
Italienische Archäologen präsentieren einen Sensationsfund: 24 gut erhaltene antike Bronzestatuen im toskanischen Örtchen Casciano dei Bagni.
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Wissenschaft
Geboren, um zu leben
Die Kindermedizin ließ die Lebenserwartung im letzten Jahrhundert enorm steigen. Heute steht sie vor neuen Herausforderungen. von SUSANNE DONNER Ich habe vierzehn Kinder großgezogen, und davon sind bloß sieben gestorben“, schrieb eine Frau 1912 in einem Brief an die Berliner Verwaltung. „Nur“ sieben Kinder, die sie verlor! Da...