Lexikon

Dreimeilengrenze

Dreimeilenzone
im Völkerrecht die als Mindestausdehnung der sog. Küstengewässer (Küstenmeer) bis etwa 1918 gewohnheitsrechtlich anerkannte seewärtige Begrenzungslinie. Die ursprünglich von der Kanonenschussweite ausgehende Breite von drei Seemeilen (= 5,556 km) ist vor dem 2. Weltkrieg von einigen Staaten in eine 4-, 5-, 12-, selbst 200-sm-Zone erweitert worden. Heute ist die 12-sm-Zone als Mindestmaß nahezu allgemein anerkannt. Gemessen wird aufgrund der sog. Basislinie bei Niedrigwasser, einer unter Verbindung vorspringender Punkte und Vermeidung kleiner Buchten und Einschnitte gezogenen Linie, wobei die der Küste vorgelagerten Inselketten als Küste einberechnet werden, nicht dagegen die nur bei Ebbe sichtbaren Klippen oder Schären. Diese Küstengewässer sind Staatsgebiet, doch ist die Durchfahrt von Handelsschiffen (von Kriegsschiffen meist nur mit besonderer Erlaubnis) gestattet. Festlandsockel, Küstenmeer.
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Wissenschaft

Sind die Klimaziele noch erreichbar?

Einen Zustand zu erreichen, in dem sich die Menge der durch Menschen verursachten Treibhausgase in der Atmosphäre nicht weiter erhöht, ist in den vergangenen Jahren zum zentralen Ziel des Klimaschutzes geworden. Im Englischen hat sich dafür mittlerweile der Begriff „Net Zero“ etabliert, der sinngemäß mit Netto-null-Emissionen...

Wissenschaft

Wie alt sind die Sterne?

Die stellare Datierung ist schwierig und oft mit großen Unsicherheiten behaftet. Die Gyrochronologie hilft nun bei isolierten Sternen. von DIRK EIDEMÜLLER Das Gewimmel im Sternenhimmel besteht aus ganz unterschiedlichen Gestirnen: von den kühlen Roten Zwergen, die viele Dutzend Milliarden Jahre brennen, bis zu den heißen Blauen...

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