Lexikon

Festlandsockel

Meeresgrund und Meeresuntergrund der an die Küste angrenzenden Unterwasserzone bis zu einer Tiefe von 200 m oder darüber hinaus, soweit die Tiefe des Wassers die Ausbeutung der Bodenschätze gestattet. Erforschung und Ausbeutung des Festlandsockels sind nur mit Zustimmung des angrenzenden Küstenstaates zulässig, während für die Gewässer über dem Festlandsockel das internationale Seerecht gilt. Das 1994 in Kraft getretene Seerechtsübereinkommen von 1982 gewährt den Küstenstaaten Rechte am Festlandsockel von 200 bis 350 Seemeilen. Der Festlandsockel ist nicht Staatsgebiet, gehört aber steuerrechtlich zum Inland. Für seine Ausbeutung gelten im Wesentlichen die Regeln des Bergrechts.
Das größte bekannte Vorkommen von Manganknollen befindet sich auf auf dem Meeresboden in der Clarion-Clipperton-Zone im Zentralpazifik.
Wissenschaft

Rohstoffe aus der Tiefe

Im und auf dem Meeresboden lagern wertvolle Metalle. Doch Tiefseebergbau ist mit hohen Risiken verbunden, deshalb hat bisher noch kein Abbau stattgefunden. Von RAINER KURLEMANN Der Hunger nach Rohstoffen macht auch vor den Ozeanen nicht Halt, denn der Meeresboden birgt Schätze, die zur Produktion von Hightech-Geräten,...

T-Zelle
Wissenschaft

Warum Immuntherapien anfälliger für Infektionen machen

Immuntherapien gegen Krebs zielen darauf, das körpereigene Immunsystem gegen die Tumorzellen zu aktivieren. Zu den Nebenwirkungen zählt allerdings neben einem erhöhten Risiko für Autoimmunerkrankungen auch eine gesteigerte Anfälligkeit für Infekte. Ein Forschungsteam hat nun eine mögliche Erklärung für diesen unerwünschten Effekt...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon