Lexikon
Festlandsockel
Meeresgrund und Meeresuntergrund der an die Küste angrenzenden Unterwasserzone bis zu einer Tiefe von 200 m oder darüber hinaus, soweit die Tiefe des Wassers die Ausbeutung der Bodenschätze gestattet. Erforschung und Ausbeutung des Festlandsockels sind nur mit Zustimmung des angrenzenden Küstenstaates zulässig, während für die Gewässer über dem Festlandsockel das internationale Seerecht gilt. Das 1994 in Kraft getretene Seerechtsübereinkommen von 1982 gewährt den Küstenstaaten Rechte am Festlandsockel von 200 bis 350 Seemeilen. Der Festlandsockel ist nicht Staatsgebiet, gehört aber steuerrechtlich zum Inland. Für seine Ausbeutung gelten im Wesentlichen die Regeln des Bergrechts.
Wissenschaft
Erzrausch am Meeresgrund
Der Umstieg auf saubere Energie hat in den Minen an Land schmutzige Konsequenzen. Wie sieht es beim Tiefseebergbau aus? von Martin Angler Sie liegen auf ausgedehnten Sandflächen und warten darauf, eingesammelt zu werden: faustgroße Gesteinsbrocken, die schwarzen Trüffeln ähneln. Diese Manganknollen sind seit Millionen von Jahren...
Wissenschaft
Fische auf Wanderschaft
Kompakte Wehre versperren vielen Fischen den Weg ins Laichgewässer. Durchlässige Rampen können ihnen wieder einen Zugang verschaffen. von KLAUS ZINTZ Das Wasser fließt schnell zwischen den großen Steinen der flachen Rampe hindurch, Luftblasen wirbeln ständig von der Oberfläche in tiefere Wasserschichten. Eine Bachforelle schwimmt...