Lexikon

Festlandsockel

Meeresgrund und Meeresuntergrund der an die Küste angrenzenden Unterwasserzone bis zu einer Tiefe von 200 m oder darüber hinaus, soweit die Tiefe des Wassers die Ausbeutung der Bodenschätze gestattet. Erforschung und Ausbeutung des Festlandsockels sind nur mit Zustimmung des angrenzenden Küstenstaates zulässig, während für die Gewässer über dem Festlandsockel das internationale Seerecht gilt. Das 1994 in Kraft getretene Seerechtsübereinkommen von 1982 gewährt den Küstenstaaten Rechte am Festlandsockel von 200 bis 350 Seemeilen. Der Festlandsockel ist nicht Staatsgebiet, gehört aber steuerrechtlich zum Inland. Für seine Ausbeutung gelten im Wesentlichen die Regeln des Bergrechts.
Wissenschaft

Antidepressiva: Erwartung prägt Absetzsymptome

Aufhören ist problematisch, heißt es: Neben dem Verlust der stimmungsaufhellenden Wirkung können auch „Entzugserscheinungen“ wie Schlafstörungen oder Kopfschmerzen das Absetzen einer Antidepressiva-Behandlung erschweren. Doch aus einer Studie geht nun hervor, dass dieser Aspekt offenbar weniger schwerwiegend ist als bisher...

Reservoir, Computer, Rechenzentrum
Wissenschaft

Rechnen mit dem Reservoir

Das sogenannte Reservoir-Computing nutzt analoge Systeme, um Daten zu verarbeiten. Das könnte den Energieverbrauch von Rechenzentren drastisch reduzieren. von DIRK EIDEMÜLLER Hallo Computer, schreibe mir zum Valentinstag bitte ein Liebesgedicht im Stil von Hölderlin!“ „Hallo Mensch, wie lang soll es denn sein? Und welche...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon