Lexikon
Energieausweis
ein Zertifikat, das Auskunft über die energetischen Qualitäten eines Wohngebäudes gibt. Nach der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) muss ein Energieausweis bei Neuvermietung, Verpachtung oder Verkauf eines Hauses auf Verlangen vorgelegt werden. Dabei gibt es zwei Varianten, die sich hinsichtlich Aussagekraft, aber auch Kosten beträchtlich unterscheiden. Der günstigere Energieverbrauchsausweis gibt Auskunft über den individuellen Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren, während für den aussagekräftigeren Energiebedarfsausweis ein Fachmann Qualität und Zustand der Bausubstanz, der Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlage analysiert und entsprechende Modernisierungsvorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz bzw. Senkung des Energieverbrauchs macht. Für Bestandsgebäude wird der Energieausweis ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht. Seit dem 1. Oktober 2008 benötigen Gebäudeeigentümer für nicht modernisierte Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1. 11. 1977 gestellt wurde, einen Energiebedarfsausweis ebenso wie für Neubauten und Umbauten. Für alle übrigen Gebäude behält der Eigentümer die Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.
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