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Ersatzzeiten

vor dem 1. 1. 1992 Zeiten ohne Beitragsleistung, Teil der anrechnungsfähigen Versicherungszeiten. Die Ersatzzeiten waren den Beitragszeiten gleichgestellt, um versicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden; Ersatzzeiten waren z. B. Militärdienst, Kriegsgefangenschaft, Vertreibung.

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