Lexikon

EU-Konvergenzkriterien

Bedingungen, die ein EU-Mitgliedstaat erfüllen muss, damit er den Euro einführen kann und damit an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnimmt; es sind dies die vier im Vertrag von Maastricht (1992) genannten Konvergenzkriterien: Preisstabilität Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5% über der durchschnittlichen Inflation der 3 Länder mit dem geringsten Preisanstieg liegen; Haushaltsdisziplin die jährliche Neuverschuldung darf nicht über 3% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) liegen und die Gesamtverschuldung nicht über 60% des BIP; niedriges Zinsniveau das langfristige Zinsniveau darf maximal 2% über dem durchschnittlichen Zinsniveau der 3 stabilsten Mitglieder liegen; Währungsstabilität der Mitgliedstaat muss die normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems (EWS II) seit mindestens zwei Jahren ohne Abwertung gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaats eingehalten haben.
Junger Mann mit Sonnebrille und Blindenstock unter dem Arm sitzt auf einer Parkbank und spricht in ein Smartphone
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KI ermöglicht tragbares Navi für Blinde

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Das Leben vermessen

Digitale Zwillinge und ein ganzheitliches Verständnis der Biologie könnten die Gesundheitsmedizin entscheidend verbessern. von PETER SPORK Wissen Sie, was ein „medizinisches Selfie“ ist? Vermutlich nicht. Aber schon in zehn Jahren machen Sie es vielleicht von sich. Der Begriff stammt vom US-amerikanischen Mediziner und Buchautor...

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