Lexikon
Euro-Betriebsrat
Informations- und Konsultationsorgan der Arbeitnehmer in multinationalen Konzernen der Europäischen Union sowie der Länder Island, Liechtenstein und Norwegen, die keine EU-Mitglieder sind, aber zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören. Das Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBR), das auf einer 1994 erlassenen Richtlinie der EU beruht und bis September 1996 in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten (bis auf Großbritannien) umgesetzt werden musste, wurde im Frühjahr 1996 in Deutschland verabschiedet. Es schreibt die Einrichtung von Euro-Betriebsräten für alle Unternehmen vor, die mehr als 1000 Mitarbeiter und davon mindestens 150 in einem anderen Mitgliedstaat der EU beschäftigen. Die Mitgliederzahl ist pro Konzern auf 30 beschränkt. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre, Sitzungen finden einmal jährlich statt. In Deutschland sind rund 300 Unternehmen von der Richtlinie betroffen, europaweit rund 1250. Hauptaufgabe der Euro-Betriebsräte soll vor allem die Information und Anhörung der Arbeitnehmer bei wichtigen grenzüberschreitenden Entscheidungen des Konzerns sein (z. B. Stilllegung von Betriebsteilen, Fusionen, Massenentlassungen).
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