Lexikon

Europol

europäische Polizei; Europäisches Polizeiamt
Kurzwort für die von der EU eingerichtete Behörde mit Sitz in Den Haag. Die Konvention zur Errichtung von Europol wurde im Juni 1995 unterzeichnet und trat im Oktober 1998 in Kraft. Seit 1994 arbeitete in Den Haag eine Europol-Drogenstelle als Vorläuferorganisation. Europol hat die Aufgabe, die kriminalpolizeiliche Zusammenarbeit der einzelnen EU-Länder zu koordinieren und durch grenzüberschreitende Informationsarbeit vor allem zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (Terrorismus, Drogenhandel, Menschenhandel, Verschiebung von Kraftfahrzeugen) beizutragen. Europol ist nur dann zuständig, wenn mindestens zwei EU-Staaten betroffen sind und wenn es sich um organisierte Kriminalität handelt. Die Behörde besitzt keine Exekutivbefugnisse, die Verbrechensbekämpfung selbst verbleibt bei den nationalen Behörden.
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