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Feststellungsklage

Verwaltungsprozessrecht
Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts; zulässig, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat und er nicht Gestaltungs- oder Leistungsklage erheben kann.

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