Lexikon
Freigang
in § 11 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) geregelte Lockerung des Vollzuges; danach kann mit Zustimmung des Gefangenen angeordnet werden, dass der Betroffene außerhalb der Anstalt regelmäßig einer Beschäftigung ohne Aufsicht eines Vollzugsbediensteten nachgehen darf, wenn nicht zu befürchten ist, dass der Gefangene sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Lockerung des Vollzugs zu Straftaten missbrauchen wird.
Wissenschaft
Scharfblick in Highspeed
Ein Forschungsteam aus Konstanz hebt die Elektronenmikroskopie auf eine neue Stufe: Erstmals gelingt die Aufnahme ultraschneller Prozesse auf der Zeitskala von Attosekunden. von DIRK EIDEMÜLLER Wer die Welt des Kleinsten erforschen will, steht vor schwierigen Entscheidungen: Die gängigen Methoden ermöglichen entweder eine hohe...
Wissenschaft
Das Wunder der Abruzzen
Mitten in Italiens Bergen hat eine kleine Bärenpopulation Jahrhunderte der Verfolgung überlebt. Dank intensiver Schutzmaßnahmen breiten sich die Tiere langsam wieder aus. von KURT DE SWAAF Auf der Aussichtsplattform von Gioia Vecchio eröffnet sich in knapp 1.400 Meter Höhe der Blick auf die wunderschöne Berglandschaft des „Parco...