Lexikon
Freigang
in § 11 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) geregelte Lockerung des Vollzuges; danach kann mit Zustimmung des Gefangenen angeordnet werden, dass der Betroffene außerhalb der Anstalt regelmäßig einer Beschäftigung ohne Aufsicht eines Vollzugsbediensteten nachgehen darf, wenn nicht zu befürchten ist, dass der Gefangene sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Lockerung des Vollzugs zu Straftaten missbrauchen wird.
Wissenschaft
Genetische Geschichte der Auerochsen entschlüsselt
Die heute ausgestorben Auerochsen gelten als Schlüsselart der Ökosysteme im prähistorischen Eurasien und Nordafrika – und als Vorfahren heutiger Rinder. Nun haben Forschende die DNA von 38 dieser Tiere aus fast 50.000 Jahren analysiert. Demnach gab es vier verschiedene Abstammungslinien von Auerochsen, die sich in Abhängigkeit...
Wissenschaft
In Pilz gepackt
Aus Pilzgeflecht und Pflanzenresten haben Materialforscher einen neuen nachhaltigen Werkstoff entwickelt. Er kann so manches herkömmliche Material ersetzen. von RAINER KURLEMANN Es ist ein Traum für Verfahrensingenieure: Man stelle eine Schale bei warmen Sommertemperaturen in einen dunklen Raum – und fünf bis sechs Tage später...