Lexikon
Gasentladungslampe
Gasentladungslampe
Gasentladungslampe
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eine elektrische Lampe, deren Lichterzeugung auf der Gasentladung beruht und die sog. „kaltes Licht“ ausstrahlt. In einem mit einem geeigneten Gas gefüllten Entladungsrohr befinden sich an den Enden zwei eingeschmolzene Elektroden, zwischen denen sich ein Strom von raschen Elektronen und Ionen durch die Übrigen, unelektrischen Gasatome hindurch bewegt. Bei den Zusammenstößen zwischen Elektronen und den Gasteilchen werden diese angeregt, Strahlungen mit einem kennzeichnenden Spektrum auszusenden.
1. Hochspannungsröhren sind Gasentladungslampen in Röhrenform, gewöhnlich als Neonröhren bezeichnet; sie sind mit einem Edelgas, Quecksilberdampf, Kohlenmonoxid (Moorelicht) oder Kohlendioxid gefüllt, werden in Längen bis 3 m hergestellt und mit einer Spannung von 6000–9000 Volt betrieben. Die ausgestrahlte Lichtfarbe ist vom Füllgas abhängig; Brenndauer etwa 10 000 Stunden; oft für Reklamebeleuchtung benutzt.
2. Quecksilber- und Natrium-Dampflampen. Die Gasfüllung besteht aus den genannten Metalldämpfen und einem Zündgas, das die Entladung einleitet.
3. Leuchtröhren (Fluoreszenzlampen) sind Gasentladungslampen, bei denen die erzeugte Ultraviolettstrahlung gewisse anorganische Chemikalien (Magnesium-Wolframat, Zinksilicat, Cadmiumborat u. a.) zum Selbstleuchten anregt (Fluoreszenz). Die Fluoreszenzstoffe werden als feinkörniges Pulver auf die Röhreninnenwand aufgetragen.
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