Lexikon
Gendarmerie
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ʒan- oder ʒã-; französisch
]im Mittelalter die aus Edelleuten (Rittern) bestehende Leibwache der französischen Könige; seit 1809 in Deutschland, Österreich und der Schweiz eingeführte Polizeitruppe. Sie bildete das ausführende Organ für Polizeiaufgaben, Justiz und Verwaltung (z. B. Landgendarmerie in Preußen, ab 1920 entmilitarisiert als Landjäger). In Deutschland gibt es die Gendarmerie nur noch in Rheinland-Pfalz in Gemeinden ohne eigene Polizeiverwaltung.
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