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Gerichtsverfassung

die Regelung der Organisation und Zuständigkeit der Gerichte. Vorrangig gilt das GG, für die ordentliche Gerichtsbarkeit das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).
In
Österreich
ist die Gerichtsverfassung im Gerichtsorganisationsgesetz von 1945 festgelegt, in der
Schweiz
in kantonalen Gesetzen und für die Bundesrechtsprechung im Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege von 1943 sowie im Reglement für das schweizerische Bundesgericht von 1944.

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