Lexikon

öffentliches Recht

im objektiven Sinn
der Inbegriff aller Rechtssätze, die im öffentlichen Interesse die Rechtsverhältnisse des Staates und der sonstigen mit Hoheitsbefugnissen ausgestatteten Personen, Verbände und Einrichtungen als solche betreffen. Im Unterschied zum Privatrecht ist der beteiligte Hoheitsträger dem Staatsbürger nicht gleich-, sondern übergeordnet. Zum öffentlichen Recht gehören damit: Staatsrecht, Völkerrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht, Kirchenmitgliedern gegenüber auch Kirchenrecht.
KI-Modelle
Wissenschaft

KI-Modelle erkennen Meinungen nicht zuverlässig

KI-Sprachmodelle sind darauf trainiert, Falschaussagen nicht unwidersprochen stehen zu lassen. In manchen Fällen – etwa im medizinischen oder juristischen Bereich – kann es allerdings wichtig sein, die subjektive Meinung einer Person als solche anzuerkennen, selbst wenn sie faktisch falsch ist. Doch damit haben einige KI-...

Solar, Sonne
Wissenschaft

Auf Tuchfühlung mit der Sonne

Als erste Raumsonde überhaupt fliegt die Parker Solar Probe durch die Korona und liefert einen sagenhaften Datenschatz von unserem Zentralgestirn. von DIRK EIDEMÜLLER Ikarus ist ein warnendes Beispiel: Wer wie die tragische Gestalt der griechischen Sage der Sonne zu nahe kommt, dem droht sie die Flügel zu versengen. Schon seit...

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