Lexikon
öffentliches Recht
im objektiven Sinn
der Inbegriff aller Rechtssätze, die im öffentlichen Interesse die Rechtsverhältnisse des Staates und der sonstigen mit Hoheitsbefugnissen ausgestatteten Personen, Verbände und Einrichtungen als solche betreffen. Im Unterschied zum Privatrecht ist der beteiligte Hoheitsträger dem Staatsbürger nicht gleich-, sondern übergeordnet. Zum öffentlichen Recht gehören damit: Staatsrecht, Völkerrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht, Kirchenmitgliedern gegenüber auch Kirchenrecht.
Wissenschaft
Der Mensch im Takt der Uhr
Die Geschichte der menschlichen Zeitmessung erzählt von technischen Unzulänglichkeiten und von teils schweren Unfällen, aber auch vom ständigen Streben nach immer mehr Genauigkeit. Von Rolf Heßbrügge Die genauesten Uhren Deutschlands ticken in Braunschweig, genauer gesagt in der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Die...
Wissenschaft
Wie Mathematiker ihre Reputation aufpolieren
Publikationen und Zitierungen entscheiden in der Wissenschaft oft darüber, wer begehrte Stellen oder Fördermittel bekommt und welche Universitäten in Rankings weit oben landen. Doch diese Kennzahlen lassen sich leicht manipulieren: So genannte Raubjournale veröffentlichen Forschungsarbeiten ungeprüft gegen Geld und betrügerische...