Lexikon
öffentliches Recht
im objektiven Sinn
der Inbegriff aller Rechtssätze, die im öffentlichen Interesse die Rechtsverhältnisse des Staates und der sonstigen mit Hoheitsbefugnissen ausgestatteten Personen, Verbände und Einrichtungen als solche betreffen. Im Unterschied zum Privatrecht ist der beteiligte Hoheitsträger dem Staatsbürger nicht gleich-, sondern übergeordnet. Zum öffentlichen Recht gehören damit: Staatsrecht, Völkerrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht, Kirchenmitgliedern gegenüber auch Kirchenrecht.
Wissenschaft
Biofluoreszenz: Leuchtende Signale im Regenwald
Viele Tiere zeigen bei Bestrahlung mit Sonnenlicht oder UV-Licht subtile Leuchtmuster – sie fluoreszieren. Wozu diese Biofluoreszenz dient, ist jedoch meist unklar., Jetzt haben Zoologen im peruanischen Regenwald Weberknechte entdeckt, die ein bei Mondlicht und Dämmerung blaugrün leuchtendes Rückenmuster tragen. Diese Struktur...
Wissenschaft
„Urpferd“ war gar kein Pferd
Eine Stammbaumanalyse mithilfe von Fossilien liefert überraschende neue Einblicke in die Evolution von Pferden und verwandten Huftieren vor rund 55 Millionen Jahren. Demnach war das bislang als „Urpferd“ geltende Hyracotherium nicht so eng mit Pferden verwandt wie gedacht. Zudem zeigte sich, dass der älteste gemeinsame Vorfahre...
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