Lexikon

öffentliches Recht

im objektiven Sinn
der Inbegriff aller Rechtssätze, die im öffentlichen Interesse die Rechtsverhältnisse des Staates und der sonstigen mit Hoheitsbefugnissen ausgestatteten Personen, Verbände und Einrichtungen als solche betreffen. Im Unterschied zum Privatrecht ist der beteiligte Hoheitsträger dem Staatsbürger nicht gleich-, sondern übergeordnet. Zum öffentlichen Recht gehören damit: Staatsrecht, Völkerrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht, Kirchenmitgliedern gegenüber auch Kirchenrecht.
Sonnen, Sonnensystem
Wissenschaft

Rätsel des Sonnenzyklus gelöst

Alle 10,4 Jahre ist die Zahl der Sonnenflecken am größten. Das konnten Forscher nun erstmals über ein Jahrtausend hinweg nachweisen – und endlich auch die Ursache klären. von THOMAS BÜHRKE Im Jahr 1829 verkaufte Samuel Heinrich Schwabe seine Apotheke in Dessau. Das tat er nicht etwa, weil sie schlecht lief, sondern weil er sich...

Geschlecht, Medizin, Gendermedizin
Wissenschaft

Behandlung im Blindflug

Medizinische Studien wurden lange Zeit (fast) nur an Männern durchgeführt. Frauen sind deshalb häufiger von Arzneimittel-Nebenwirkungen betroffen als Männer. Und die Forschungspraxis ändert sich nur langsam. von RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Es ist bis heute einer der bekanntesten...

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