Lexikon
öffentliches Recht
im objektiven Sinn
der Inbegriff aller Rechtssätze, die im öffentlichen Interesse die Rechtsverhältnisse des Staates und der sonstigen mit Hoheitsbefugnissen ausgestatteten Personen, Verbände und Einrichtungen als solche betreffen. Im Unterschied zum Privatrecht ist der beteiligte Hoheitsträger dem Staatsbürger nicht gleich-, sondern übergeordnet. Zum öffentlichen Recht gehören damit: Staatsrecht, Völkerrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht, Kirchenmitgliedern gegenüber auch Kirchenrecht.
Wissenschaft
Im Ring der Zeit
Führt die fernste Zukunft zurück zum Urknall? von RÜDIGER VAAS Alles scheidet, Alles grüsst sich wieder; ewig bleibt sich treu der Ring des Seins. In jedem Nu beginnt das Sein; um jedes Hier rollt sich die Kugel Dort. Die Mitte ist überall. Krumm ist der Pfad der Ewigkeit“, verkündete Friedrich Nietzsche seine tiefe Überzeugung „...
Wissenschaft
Gesundheitsprognose per KI
Welches Risiko haben wir aufgrund unserer gesundheitlichen Vorgeschichte für Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen? Antworten darauf könnte ein neues KI-Modell namens Delphi-2M liefern. Basierend auf ähnlichen Algorithmen wie große Sprachmodelle soll es anhand von Informationen zu Vorerkrankungen und...