Lexikon
öffentliches Recht
im objektiven Sinn
der Inbegriff aller Rechtssätze, die im öffentlichen Interesse die Rechtsverhältnisse des Staates und der sonstigen mit Hoheitsbefugnissen ausgestatteten Personen, Verbände und Einrichtungen als solche betreffen. Im Unterschied zum Privatrecht ist der beteiligte Hoheitsträger dem Staatsbürger nicht gleich-, sondern übergeordnet. Zum öffentlichen Recht gehören damit: Staatsrecht, Völkerrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht, Kirchenmitgliedern gegenüber auch Kirchenrecht.
Wissenschaft
Mehr Elektroschrott durch Künstliche Intelligenz
Generative künstliche Intelligenz benötigt riesige Rechenzentren mit der neuesten Computertechnologie. Eine Studie hat nun quantifiziert, wie sich die Ausbreitung von KI auf die Menge des Elektroschrotts auswirkt. Demnach könnten bis 2030 bis zu fünf Millionen Tonnen Elektroschrott allein durch ausrangierte Geräte von KI-...
Wissenschaft
Wahr oder falsch?
Zeugenaussagen sind ein zentraler Bestandteil von Strafverfahren und Gerichtsverhandlungen. Doch allzu oft sind sie verzerrt. von JAN SCHWENKENBECHER Groß, dick, ja, er war’s. Da waren sich alle Zeugen des Überfalls auf die Nürnberger Stadtsparkasse in der Wölckernstraße im Jahr 1991 einig. Auch der Gutachter kam, nachdem er ein ...