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Gewerbekapital

neben dem Gewerbeertrag die Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer. Die Gewerbekapitalsteuer war an den Einheitswert des gewerblichen Betriebes gebunden und wird seit dem 1. 1. 1998 nicht mehr erhoben. Gründe für die Abschaffung waren eine Stärkung wichtiger Steuerprinzipien (Hälftigkeitsprinzip) sowie eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit vieler existenzbedrohter Unternehmen durch den Wegfall einer vom Ertrag unabhängigen Steuer.

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