Lexikon
Gewerbesteuer
eine Realsteuer für inländische Gewerbebetriebe gemäß § 2 Gewerbesteuergesetz in der Fassung vom 15. 10. 2002. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag; bis 1998 war es auch das Gewerbekapital, bis 1979 noch die Lohnsumme. Die Gewerbesteuer wird nach einem von der Gemeinde festzusetzenden Hebesatz von dem Steuermessbetrag berechnet und ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Gemeinden. Seit 1970 werden Bund und Länder durch eine sog. Gewerbesteuerumlage (Art. 106 Abs. 6 GG und Gemeindefinanzreform von 1969) am Aufkommen der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital beteiligt; als Ausgleich dafür erhalten die Gemeinden 15% der Lohn- und der veranlagten Einkommensteuer.
Wissenschaft
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Viele gefährliche Viren sind ursprünglich aus dem Tierreich auf Menschen übergesprungen. Um zukünftige Risiken durch solche Erreger besser abschätzen zu können, hat ein Forschungsteam nun für zahlreiche Viren untersucht, an welche Rezeptoren sie binden und ob sie potenziell menschliche Zellen infizieren können. Der Fokus der...
Wissenschaft
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