Lexikon

Gewerbesteuer

eine Realsteuer für inländische Gewerbebetriebe gemäß § 2 Gewerbesteuergesetz in der Fassung vom 15. 10. 2002. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag; bis 1998 war es auch das Gewerbekapital, bis 1979 noch die Lohnsumme. Die Gewerbesteuer wird nach einem von der Gemeinde festzusetzenden Hebesatz von dem Steuermessbetrag berechnet und ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Gemeinden. Seit 1970 werden Bund und Länder durch eine sog. Gewerbesteuerumlage (Art. 106 Abs. 6 GG und Gemeindefinanzreform von 1969) am Aufkommen der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital beteiligt; als Ausgleich dafür erhalten die Gemeinden 15% der Lohn- und der veranlagten Einkommensteuer.
Wissenschaft

Ein neues Feld der Photovoltaik

Der Ausbau von Solaranlagen benötigt viel Platz. Doch viele geeignete Flächen werden bereits für die Landwirtschaft genutzt. Forscher suchen daher nach Wegen, beide Nutzungen zu kombinieren – und sehen großes Potenzial. von Rainer Kurlemann Die rheinische Ackerbohne könnte die deutsche Landwirtschaft verändern. Denn im Rahmen...

Winzig und wunderlich: Mit diesem Saphir-Kristall im Zentrum einer Halterung für ein Mikroskop hat ein Team um Matteo Fadel von der ETH Zürich rekordverdächtige Quantenschwingungen gemessen. Sie dauerten allerdings nur einige Hundertstel Sekunden. ©Bilder und Grafik: Matteo Fadel/ETH Zürich
Wissenschaft

Schrödingers Katze wächst

Quantentypische Überlagerungszustände lassen sich nachweisen – nun sogar im Mikrogramm-Bereich. Das ermöglicht neue Tests der Grundlagenphysik.

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