Lexikon
Gewerbesteuer
eine Realsteuer für inländische Gewerbebetriebe gemäß § 2 Gewerbesteuergesetz in der Fassung vom 15. 10. 2002. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag; bis 1998 war es auch das Gewerbekapital, bis 1979 noch die Lohnsumme. Die Gewerbesteuer wird nach einem von der Gemeinde festzusetzenden Hebesatz von dem Steuermessbetrag berechnet und ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Gemeinden. Seit 1970 werden Bund und Länder durch eine sog. Gewerbesteuerumlage (Art. 106 Abs. 6 GG und Gemeindefinanzreform von 1969) am Aufkommen der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital beteiligt; als Ausgleich dafür erhalten die Gemeinden 15% der Lohn- und der veranlagten Einkommensteuer.
Wissenschaft
Warum Glas nicht immer zerbricht
Wenn uns ein Glas aus den Händen rutscht und auf den Boden fällt, zerbricht es oft in Stücke. Nun haben Physiker herausgefunden, warum Glas nicht immer zerbricht. Sie enthüllten einen Entspannungsmechanismus in ionischem Glas, bei dem sowohl einzelne Atome an freie Stellen in der Struktur springen als auch Atomgruppen verschoben...
Wissenschaft
Wie frühkindlicher Zuckerkonsum unser Erkrankungsrisiko beeinflusst
Hoher Zuckerkonsum ist ein Risikofaktor für zahlreiche chronische Erkrankungen. Doch wie wirkt es sich aus, wenn schon kleine Kinder Zuckerhaltiges zu sich nehmen? Aufschluss geben Daten aus einem einzigartigen natürlichen Experiment: Nach dem Zweiten Weltkrieg rationierte Großbritannien noch bis ins Jahr 1953 den Zucker für die...