Lexikon

Gewerbesteuer

eine Realsteuer für inländische Gewerbebetriebe gemäß § 2 Gewerbesteuergesetz in der Fassung vom 15. 10. 2002. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag; bis 1998 war es auch das Gewerbekapital, bis 1979 noch die Lohnsumme. Die Gewerbesteuer wird nach einem von der Gemeinde festzusetzenden Hebesatz von dem Steuermessbetrag berechnet und ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Gemeinden. Seit 1970 werden Bund und Länder durch eine sog. Gewerbesteuerumlage (Art. 106 Abs. 6 GG und Gemeindefinanzreform von 1969) am Aufkommen der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital beteiligt; als Ausgleich dafür erhalten die Gemeinden 15% der Lohn- und der veranlagten Einkommensteuer.
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Alte Kleider für neue Mode

Etliche Forscher und junge Unternehmen beschäftigen sich mit dem Recycling von Textilien. Doch die Herstellung verwendungsfähiger Materialien für neue Kleidungsstücke hat ihre Tücken. von KLAUS SIEG Die Wände aus Altkleidern und Stoffresten reichen bis fast unter die hohe Decke der 20.000 Quadratmeter großen Halle. Gabelstapler...

Wissenschaft

Parasit zum Medikamenten-Boten umfunktioniert

Er kann ins Gehirn einwandern und dort Nerven manipulieren: Diese berüchtigte Fähigkeit des Erregers der Toxoplasmose könnte sich für die Medizin einsetzen lassen, berichten Forschende: Sie haben den Parasiten Toxoplasma gondii so verändert, dass er Nervenzellen mit komplexen Wirkstoffen beliefern kann, die sich sonst nur schwer...

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