Lexikon

Gewerbesteuer

eine Realsteuer für inländische Gewerbebetriebe gemäß § 2 Gewerbesteuergesetz in der Fassung vom 15. 10. 2002. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag; bis 1998 war es auch das Gewerbekapital, bis 1979 noch die Lohnsumme. Die Gewerbesteuer wird nach einem von der Gemeinde festzusetzenden Hebesatz von dem Steuermessbetrag berechnet und ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Gemeinden. Seit 1970 werden Bund und Länder durch eine sog. Gewerbesteuerumlage (Art. 106 Abs. 6 GG und Gemeindefinanzreform von 1969) am Aufkommen der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital beteiligt; als Ausgleich dafür erhalten die Gemeinden 15% der Lohn- und der veranlagten Einkommensteuer.
Betont, Faser
Wissenschaft

Autos im Kreislauf

Um Elektrofahrzeuge fit für die Stoffkreislaufwirtschaft zu machen, müssen Ingenieure umdenken. Es gilt, wenige und recycelte Materialien einzusetzen.

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Zurück zu den Ursprüngen

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