Lexikon

ndirekte Steuern

Form der Steuergruppierung; kann z. B. Steuern umfassen, die den Ertrag, das Einkommen oder das Vermögen mittelbar über den Verbrauch oder den Vermögensverkehr erfassen sollen, oder Steuern, die vom Steuerzahler auf den vom Gesetzgeber gewollten Steuerträger (Steuerdestinatar) überwälzt werden sollen. In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Sozialproduktstatistik) des Statistischen Bundesamtes zählen zu den indirekten Steuern alle Steuern und ähnliche Abgaben, die bei Produzenten erhoben werden und die bei der Gewinnermittlung abzugsfähig sind, so Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern, Grundsteuer, Gewerbesteuer und Einfuhrabgaben.

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