Lexikon

Gläubigerausschuss

ein Ausschuss von Insolvenzgläubigern, der vorläufig vom Insolvenzgericht, endgültig von der Gläubigerversammlung bestellt wird (§§ 69 ff. Insolvenzordnung). Seine Mitglieder haben den Insolvenzverwalter bei seiner Geschäftsführung zu unterstützen und zu überwachen (§ 69 Insolvenzordnung) und können zu diesem Zweck dessen Bücher und Schriften einsehen und den Bestand der Kasse prüfen. Für besonders wichtige Geschäfte muss der Insolvenzverwalter die vorherige Genehmigung vom Gläubigerausschuss einholen (§ 160 Insolvenzordnung). Die Bildung eines Gläubigerausschusses ist nicht vorgeschrieben, bei größeren Insolvenzverfahren aber die Regel.
Symbolbild für mentale Probleme: Mädchen oder junge Frau sitzt in einem dunklen Gang
Wissenschaft

Lockdowns ließen Gehirne von Jugendlichen schneller reifen

Die Lockdowns während der Corona-Pandemie haben unser aller Zusammenleben stark beeinflusst. Von den Kontaktbeschränkungen mit am meisten betroffen waren Kinder und Jugendliche, was sich häufig in psychischen Folgen zeigte. Nun legen Gehirnscans nahe, dass die Lockdowns auch die Gehirnentwicklung von Teenagern verändert haben....

Archäologen, Archäologie, Ausgrabungen
Wissenschaft

Graben, bevor es zu spät ist

Wenn Baumaschinen oder die Folgen des Klimawandels archäologische Zeugnisse bedrohen, bedeutet das: schnellstens retten, was noch zu retten ist. von LEONI HELLMAYR Die Fotos, die Ivana Puljiz Anfang dieses Jahres gemacht hat, zeigen die Szenen einer archäologischen Grabung am Ufer eines großen Sees inmitten einer kargen...

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