Lexikon

Gläubigerausschuss

ein Ausschuss von Insolvenzgläubigern, der vorläufig vom Insolvenzgericht, endgültig von der Gläubigerversammlung bestellt wird (§§ 69 ff. Insolvenzordnung). Seine Mitglieder haben den Insolvenzverwalter bei seiner Geschäftsführung zu unterstützen und zu überwachen (§ 69 Insolvenzordnung) und können zu diesem Zweck dessen Bücher und Schriften einsehen und den Bestand der Kasse prüfen. Für besonders wichtige Geschäfte muss der Insolvenzverwalter die vorherige Genehmigung vom Gläubigerausschuss einholen (§ 160 Insolvenzordnung). Die Bildung eines Gläubigerausschusses ist nicht vorgeschrieben, bei größeren Insolvenzverfahren aber die Regel.
Tsunami
Wissenschaft

20 Jahre nach dem Tsunami

Wissenschaftler entwickeln Frühwarnsysteme, um weitere Katastrophen zu verhindern. von KLAUS JACOB Die Flutwelle, die vor 20 Jahren im Indischen Ozean wütete, hat die Einstellung der Menschen zum Meer verändert. Damals, ausgerechnet an Weihnachten, starben mehr als 230.000 Menschen, darunter viele Urlauber. Die meisten kannten...

Galaxien, Materie
Wissenschaft

Kosmologie im Härtetest

Bringen junge helle Galaxien das Standardmodell vom Universum in Erklärungsnot? von RÜDIGER VAAS Wir erahnen die Unermesslichkeit unserer Unwissenheit, wenn wir die Unermesslichkeit des Sternenhimmels betrachten“, sagte der Philosoph Karl Popper 1960 in einem Vortrag in London. Das James Webb Space Telescope (JWST) späht seit...

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