Lexikon
Gläubigerversammlung
Versammlung aller Insolvenzgläubiger. Sie wird vom Insolvenzgericht berufen und geleitet (§§ 74 ff. Insolvenzordnung). Das Stimmverhältnis richtet sich grundsätzlich nach den Forderungsbeträgen, nicht nach der Kopfzahl. Aufgaben: Wahl eines Insolvenzverwalters, Bestellung des Gläubigerausschusses, Beschlussfassung über wichtige Maßnahmen, Entgegennahme von Berichten und Schlussabrechnung des Insolvenzverwalters.
Wissenschaft
So sahen die Hände der frühen Homininen aus
Vor etwa 1,5 Millionen Jahren lebten mehrere Vormenschen-Gruppen in Afrika, darunter Vertreter des Paranthropus boisei. Von diesem entfernten Verwandten des modernen Menschen haben Paläontologen nun ein ungewöhnliches Set an fossilen Knochen entdeckt. Unter den Fundstücken sind erstmals auch Handknochen von Paranthropus boisei....
Wissenschaft
Der Nocebo-Effekt
„Der Glaube versetzt Berge“ lautet ein Sprichwort – und tatsächlich hat das, was man erwartet, oft einen erheblichen Einfluss auf das, was geschehen wird. Warum das auch in der Medizin so ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Ein Patient, der von einem Medikament oder einer Heilmethode überzeugt ist, gesundet schneller als einer,...