Lexikon
Gläubigerversammlung
Versammlung aller Insolvenzgläubiger. Sie wird vom Insolvenzgericht berufen und geleitet (§§ 74 ff. Insolvenzordnung). Das Stimmverhältnis richtet sich grundsätzlich nach den Forderungsbeträgen, nicht nach der Kopfzahl. Aufgaben: Wahl eines Insolvenzverwalters, Bestellung des Gläubigerausschusses, Beschlussfassung über wichtige Maßnahmen, Entgegennahme von Berichten und Schlussabrechnung des Insolvenzverwalters.
Wissenschaft
Das schwächere Geschlecht
Nein, in obigem Titel sind nicht die Frauen gemeint, sondern die Männer. Wer glaubt, die männliche Stärke könne durch einen Boxkampf bewiesen werden, weil er zeigt, dass die Herren mit dem Y-Chromosom im Schnitt besser zuschlagen können als ihr Gegenüber mit zwei X-Chromosomen, sollte dies besser nochmal überdenken. Meine...
Wissenschaft
Die Planeten des Pfeilsterns
Lange haben falsche Planeten dem System von Barnards Stern einen zweifelhaften Ruf beschert. Nun melden die Astronomen dort erneut Exemplare. Sind sie real? Und wie lebensfreundlich könnten sie sein? von THORSTEN DAMBECK Falls es eines Tages Menschen gelingt, die riesigen Distanzen zu den Sternen zu überwinden, so werden sie wohl...