Lexikon

Gläubigerversammlung

Versammlung aller Insolvenzgläubiger. Sie wird vom Insolvenzgericht berufen und geleitet (§§ 74 ff. Insolvenzordnung). Das Stimmverhältnis richtet sich grundsätzlich nach den Forderungsbeträgen, nicht nach der Kopfzahl. Aufgaben: Wahl eines Insolvenzverwalters, Bestellung des Gläubigerausschusses, Beschlussfassung über wichtige Maßnahmen, Entgegennahme von Berichten und Schlussabrechnung des Insolvenzverwalters.
alter Mann hält sich mit schmerzverzerrtem Gesicht die Hände
Wissenschaft

Gene haben mehr Einfluss auf Gicht als der Lebensstil

Gicht wird häufig als Wohlstandskrankheit und Folge einer ungesunden Ernährung betrachtet. Doch statt Lebensstil bestimmen viel mehr die Gene darüber, ob eine Person an Gicht erkrankt, wie eine aktuelle Studie zeigt. Die Forschenden haben zahlreiche zuvor unbekannte genetische Varianten identifiziert, die an der schmerzhaften...

Wissenschaft

»Mit KI klappt der Griff in die Kiste«

Der Fraunhofer-Forscher Werner Kraus erwartet, dass Serviceroboter immer mehr Einsatzbereiche erobern. Doch für manche Anwendungen sind noch hohe technische Hürden zu nehmen. Das Gespräch führte RALF BUTSCHER Herr Dr. Kraus, seit Jahren sind Serviceroboter, die Menschen im Alltag unterstützen, ein Thema. Doch wo sind sie? Es gibt...

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