Lexikon
Gläubigerversammlung
Versammlung aller Insolvenzgläubiger. Sie wird vom Insolvenzgericht berufen und geleitet (§§ 74 ff. Insolvenzordnung). Das Stimmverhältnis richtet sich grundsätzlich nach den Forderungsbeträgen, nicht nach der Kopfzahl. Aufgaben: Wahl eines Insolvenzverwalters, Bestellung des Gläubigerausschusses, Beschlussfassung über wichtige Maßnahmen, Entgegennahme von Berichten und Schlussabrechnung des Insolvenzverwalters.
Wissenschaft
Abfallbeseitigung im Gehirn könnte Gedächtnis verbessern
Je älter wir werden, desto schlechter kann unser Gehirn Abfallstoffe entsorgen. Das kann mit einer verringerten Gedächtnisfunktion bis hin zu neurodegenerativen Krankheiten einhergehen. An Mäusen haben Forschende nun nachgewiesen, dass die Lymphgefäße rings ums Gehirn eine wichtige Rolle für die Abfallentsorgung und für das...
Wissenschaft
Goldfischer vom Zürichsee
Mit Proteinen aus Molke lässt sich Gold aufsammeln – etwa um das Edelmetall aus Elektroschrott herauszuholen. Schweizer Wissenschaftler haben die Technik dafür entwickelt. von CHRISTIAN BERNHART Es sieht aus wie ein Knäuel frisch geschorener Schafwolle, was auf Raffaele Mezzengas Arbeitstisch liegt. Tatsächlich besteht der Knäuel...
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