Lexikon

Gläubigerversammlung

Versammlung aller Insolvenzgläubiger. Sie wird vom Insolvenzgericht berufen und geleitet (§§ 74 ff. Insolvenzordnung). Das Stimmverhältnis richtet sich grundsätzlich nach den Forderungsbeträgen, nicht nach der Kopfzahl. Aufgaben: Wahl eines Insolvenzverwalters, Bestellung des Gläubigerausschusses, Beschlussfassung über wichtige Maßnahmen, Entgegennahme von Berichten und Schlussabrechnung des Insolvenzverwalters.
Louise Joy Brown
Wissenschaft

Das Orchester unseres Körpers

Hormone haben einen maßgeblichen Einfluss auf unser Leben – von der Fortpflanzung bis zum Stoffwechsel. Doch ihr sensibles Gleichgewicht ist fragil. Ein Blick in die Welt der molekularen Meisterwerke und ihrer Erforschung. von SIGRID MÄRZ Als Louise Joy Brown am 25. Juli 1978 im englischen Oldham das Licht der Welt erblickte, war...

Quantencomputer
Wissenschaft

Eine neue Art von Internet

Die Quantenkommunikation verspricht einen sicheren Austausch von Daten – per Glasfaser oder über Satellit und rund um die Welt. Ist das noch ferne Zukunftsmusik oder schon bald Realität? von DIRK EIDEMÜLLER Der Quantencomputer ist in aller Munde. Weltweit sind regelmäßig neue Fortschritte der Forscher in den Schlagzeilen. Das ist...

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