Lexikon
Insolvenzgläubiger
alle persönlichen Gläubiger, die zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Vermögensanspruch (Insolvenzforderung) an den Schuldner haben. Zu ihrer gemeinschaftlichen gleichmäßigen Befriedigung dient die Insolvenzmasse. Sämtliche Insolvenzgläubiger bilden die Gläubigerversammlung. Vermögensrechtliche Klagen der Insolvenzgläubiger gegen den Schuldner oder den Insolvenzverwalter sind unzulässig. – Nicht zu den Insolvenzgläubigern gehören die Gläubiger, die ein Recht zur Aussonderung haben, sowie die Massegläubiger. Sie können ihre Ansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens bzw. vor Befriedigung der Insolvenzgläubiger durchsetzen.

Wissenschaft
Rettet uns der Wasserstoff?
Wasserstoff hat das chemische Symbol H und ist das erste Element im Periodensystem. Er liegt normalerweise als Gas vor. Mischt man ihn mit Sauerstoff und führt Energie hinzu, bekommt man Wasser. Bei dieser „Knallgasreaktion“ wird mehr Energie freigesetzt als benötigt. Wasserstoff eignet sich daher zur Energiegewinnung. Und weil...

Wissenschaft
Rätsel des Sonnenzyklus gelöst
Alle 10,4 Jahre ist die Zahl der Sonnenflecken am größten. Das konnten Forscher nun erstmals über ein Jahrtausend hinweg nachweisen – und endlich auch die Ursache klären. von THOMAS BÜHRKE Im Jahr 1829 verkaufte Samuel Heinrich Schwabe seine Apotheke in Dessau. Das tat er nicht etwa, weil sie schlecht lief, sondern weil er sich...
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Heute Übeltäter, morgen Held
Ozeane als Quelle des Lebens
Grips im Gefüge
CRISPR/Cas im Praxistest
Der Ozean und das Weltklima
Reise zum Mittelpunkt des Mars