Lexikon
Insolvenzgläubiger
alle persönlichen Gläubiger, die zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Vermögensanspruch (Insolvenzforderung) an den Schuldner haben. Zu ihrer gemeinschaftlichen gleichmäßigen Befriedigung dient die Insolvenzmasse. Sämtliche Insolvenzgläubiger bilden die Gläubigerversammlung. Vermögensrechtliche Klagen der Insolvenzgläubiger gegen den Schuldner oder den Insolvenzverwalter sind unzulässig. – Nicht zu den Insolvenzgläubigern gehören die Gläubiger, die ein Recht zur Aussonderung haben, sowie die Massegläubiger. Sie können ihre Ansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens bzw. vor Befriedigung der Insolvenzgläubiger durchsetzen.
Wissenschaft
Genetische Geschichte der Dingos aufgedeckt
Vor mehr als 3000 Jahren kamen die Vorfahren der heutigen Dingos mit Seefahrern nach Australien. Jahrtausendelang entwickelten sie sich unabhängig von anderen Hunden – bis europäische Siedler im 18. Jahrhundert ihre Haushunde mitbrachten. Forschende haben nun die alte DNA von versteinerten Dingos untersucht, die vor bis zu 2.746...
Wissenschaft
Weniger Unfälle durch autonome Fahrzeuge
Wer fährt sicherer, Mensch oder von künstlicher Intelligenz gesteuerte Maschine? Anhand von Unfalldaten von autonomen und menschengesteuerten Fahrzeugen in den USA zeigt eine Studie nun: Selbstfahrende Autos sind tatsächlich seltener in Unfälle verwickelt und für die meisten Verkehrssituationen die zuverlässigere Wahl. Bei...
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