Lexikon

Insolvenzgläubiger

alle persönlichen Gläubiger, die zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Vermögensanspruch (Insolvenzforderung) an den Schuldner haben. Zu ihrer gemeinschaftlichen gleichmäßigen Befriedigung dient die Insolvenzmasse. Sämtliche Insolvenzgläubiger bilden die Gläubigerversammlung. Vermögensrechtliche Klagen der Insolvenzgläubiger gegen den Schuldner oder den Insolvenzverwalter sind unzulässig. Nicht zu den Insolvenzgläubigern gehören die Gläubiger, die ein Recht zur Aussonderung haben, sowie die Massegläubiger. Sie können ihre Ansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens bzw. vor Befriedigung der Insolvenzgläubiger durchsetzen.
Kachowka-Stausee
Wissenschaft

Wie die Zerstörung des Kachowka-Staudamms die Umwelt belastet

Als der Kachowka-Staudamm im Süden der Ukraine im Juni 2023 durch kriegsbedingte Explosionen gesprengt wurde, überschwemmten die Wassermassen Wohngebiete, Felder und zahlreiche geschützte Biotope. Eine Studie hat nun die langfristigen Umweltfolgen der Zerstörung erhoben. Besonders problematisch ist demnach, dass das Sediment des...

Megalithen
Wissenschaft

Hinkelstein und Dolmengrab

Was ist eigentlich ein Megalith? Wer begann seine Toten in Hügelgräbern zu bestatten? Und warum gleichen sie sich – unabhängig davon, ob sie in Spanien oder Dänemark stehen? Diesen Fragen geht Teil 1 unserer Reihe über die steinernen Riesen nach. von KLAUS-DIETER LINSMEIER Mit einem Hinkelstein auf dem Rücken herumspazieren, als...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch