Lexikon
Insolvenzgläubiger
alle persönlichen Gläubiger, die zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Vermögensanspruch (Insolvenzforderung) an den Schuldner haben. Zu ihrer gemeinschaftlichen gleichmäßigen Befriedigung dient die Insolvenzmasse. Sämtliche Insolvenzgläubiger bilden die Gläubigerversammlung. Vermögensrechtliche Klagen der Insolvenzgläubiger gegen den Schuldner oder den Insolvenzverwalter sind unzulässig. – Nicht zu den Insolvenzgläubigern gehören die Gläubiger, die ein Recht zur Aussonderung haben, sowie die Massegläubiger. Sie können ihre Ansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens bzw. vor Befriedigung der Insolvenzgläubiger durchsetzen.
Wissenschaft
Wissenschaft: menschengemacht
Kürzlich erschien in der Fachzeitschrift Nature ein Aufsatz mit folgendem Eröffnungssatz: „Quantenmaterialien, die von emergenten topologischen Fermionen beherrscht werden, sind zu einem Eckstein der modernen Physik geworden“. Im weiteren Verlauf wird anschließend „Die Synthese von semimetallischen Weyl-Ferromagneten“ beschrieben...
Wissenschaft
Die Eroberung des Himmels
Wie Insekten, Vögel und Fledermäuse das Fliegen lernten – und welche Vorteile sie aus dem Vorstoß in neue Gefilde zogen. Von RALF STORK Im Laufe der Zeit hat die Evolution ein paar fundamentale Grenzen verschoben. Als erste, unübertroffen, die Entstehung des Lebens selbst: Erst gab es nichts außer ein paar Aminosäuren und...