Lexikon
Insolvenzgläubiger
alle persönlichen Gläubiger, die zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Vermögensanspruch (Insolvenzforderung) an den Schuldner haben. Zu ihrer gemeinschaftlichen gleichmäßigen Befriedigung dient die Insolvenzmasse. Sämtliche Insolvenzgläubiger bilden die Gläubigerversammlung. Vermögensrechtliche Klagen der Insolvenzgläubiger gegen den Schuldner oder den Insolvenzverwalter sind unzulässig. – Nicht zu den Insolvenzgläubigern gehören die Gläubiger, die ein Recht zur Aussonderung haben, sowie die Massegläubiger. Sie können ihre Ansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens bzw. vor Befriedigung der Insolvenzgläubiger durchsetzen.
Wissenschaft
Das Tauziehen um die LNG-Terminals
Lange Zeit war das Flüssiggas LNG im deutschen Energiemarkt Nebensache. Jetzt soll es uns durch die Energiekrise führen. Dafür wird die LNG-Infrastruktur massiv ausgebaut. Experten fürchten Umweltschäden und dass sich Deutschland damit erneut auf fossile Rohstoffe festlegt. von TIM SCHRÖDER Als Russland 2022 die Gashähne zudrehte...
Wissenschaft
Neues Recycling-Verfahren für Kunststoffe
Mit einer neuen Methode ist es Forschenden gelungen, im Labormaßstab die beiden am häufigsten eingesetzten Kunststoffe Polyethylen und Polypropylen effektiv chemisch zu recyclen. Erzeugt werden dabei die Gase Propylen und Isobutylen, die wiederum als Ausgangsstoffe für neue Plastikprodukte dienen können. Bevor das Verfahren...