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Insolvenzmasse

das gesamte der Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des Schuldners, das ihm zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört sowie das Vermögen, das er während des Verfahrens erlangt (§§ 35, 36 Insolvenzordnung). Unpfändbare Gegenstände gehören nicht zur Insolvenzmasse. Aus der Insolvenzmasse werden die Insolvenzgläubiger, die zur Absonderung Berechtigten und die Massegläubiger befriedigt. Ähnliche Regelungen gelten in der Schweiz und in Österreich.
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Wissenschaft

Wer es hat zuerst gerochen…

Aliens sind nervig. Tut uns leid, aber das muss mal gesagt werden. Und ja, Mr. Spock, Alf, E.T. und die anderen außerirdischen Wesen, die wir aus dem Fernsehen kennen, mögen nett sein. Aber sie sind halt auch erfunden. In echt haben wir noch kein einziges Alien entdeckt, nicht einmal irgendeinen außerirdischen Einzeller, bei dem...

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Wissenschaft

Schimmel rettet die Welt

Das wird eine Aufregung gewesen sein, als der britische Arzt und Bakteriologe Alexander Fleming am 28. September 1928 aus seinem Urlaub zurückkehrte und im Labor eine Petrischale entdeckte, die er vor der Abreise nicht richtig gesäubert hatte: Ein Schimmelpilz hatte sich darin breitgemacht – und die zuvor dort angelegte...

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