Lexikon
Insolvenzmasse
das gesamte der Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des Schuldners, das ihm zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört sowie das Vermögen, das er während des Verfahrens erlangt (§§ 35, 36 Insolvenzordnung). Unpfändbare Gegenstände gehören nicht zur Insolvenzmasse. Aus der Insolvenzmasse werden die Insolvenzgläubiger, die zur Absonderung Berechtigten und die Massegläubiger befriedigt. – Ähnliche Regelungen gelten in der Schweiz und in Österreich.
Wissenschaft
Kampf den Kopfschmerzen
Regelmäßige Migräneattacken sollte niemand einfach hinnehmen. Die Forschung hat viele effektive Therapien zur Vorbeugung entwickelt. von SUSANNE DONNER Wenn es wärmer wird und andere endlich mehr Zeit im Freien verbringen, beginnt für Theresa Kühn (Name geändert) eine schlimme Zeit. Sie wickelt ein Tuch um ihren Kopf und setzt...
Wissenschaft
Das Tauziehen um die LNG-Terminals
Lange Zeit war das Flüssiggas LNG im deutschen Energiemarkt Nebensache. Jetzt soll es uns durch die Energiekrise führen. Dafür wird die LNG-Infrastruktur massiv ausgebaut. Experten fürchten Umweltschäden und dass sich Deutschland damit erneut auf fossile Rohstoffe festlegt. von TIM SCHRÖDER Als Russland 2022 die Gashähne zudrehte...
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