Lexikon
Insolvenzmasse
das gesamte der Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des Schuldners, das ihm zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört sowie das Vermögen, das er während des Verfahrens erlangt (§§ 35, 36 Insolvenzordnung). Unpfändbare Gegenstände gehören nicht zur Insolvenzmasse. Aus der Insolvenzmasse werden die Insolvenzgläubiger, die zur Absonderung Berechtigten und die Massegläubiger befriedigt. – Ähnliche Regelungen gelten in der Schweiz und in Österreich.
Wissenschaft
Neuer Ansatz für Breitband-Wirkstoffe gegen Viren
Nicht erst seit der Covid-19-Pandemie ist klar: Viren können die globale Gesundheit bedrohen und schwere wirtschaftliche Schäden anrichten. Bislang müssen antivirale Therapien jedoch spezifisch auf den jeweiligen Erreger zugeschnitten werden – ein zeitaufwendiger Prozess. Abhilfe schaffen könnten Breitband-Medikamente, die gegen...
Wissenschaft
»Es geht um die Wirtschaftlichkeit des gesamten Energiesystems«
Bringen aktuelle Fortschritte der Fusionsforschung neuen Schwung in das Streben nach einer neuen, unerschöpflichen Energiequelle? Und welche Vorteile hätte sie gegenüber Sonne und Wind? Die Physikerin Sybille Günter erläutert die Entwicklung. Das Gespräch führte Dirk Eidemüller Die Fusionsforschung hat in den letzten Jahren...