Lexikon
Insolvenzmasse
das gesamte der Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des Schuldners, das ihm zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört sowie das Vermögen, das er während des Verfahrens erlangt (§§ 35, 36 Insolvenzordnung). Unpfändbare Gegenstände gehören nicht zur Insolvenzmasse. Aus der Insolvenzmasse werden die Insolvenzgläubiger, die zur Absonderung Berechtigten und die Massegläubiger befriedigt. – Ähnliche Regelungen gelten in der Schweiz und in Österreich.
Wissenschaft
Testfall Sonnensystem
Die Relativitätstheorie wird immer genauer geprüft. Nun haben Astronomen die Lichtablenkung bei Planeten und sogar Monden im Visier. von RÜDIGER VAAS Lichtstrahlen werden von der Schwerkraft abgelenkt, wie Albert Einstein im Rahmen seiner Allgemeinen Relativitätstheorie 1915 voraussagte – das gehört zu den größten Entdeckungen...
Wissenschaft
Potenzielles neues Malaria-Mittel entdeckt
Der Wirkstoff Nitisinon ist bislang als Medikament für Menschen mit seltenen Stoffwechselstörungen zugelassen. Künftig könnte er aber auch helfen, Malaria zu bekämpfen. Denn wie Forschende jetzt herausgefunden haben, ist Nitisinon giftig für blutsaugende Moskitos, die den Malaria-Erreger übertragen. Auch das Blut von Menschen,...
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