Lexikon

Insolvenzmasse

das gesamte der Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des Schuldners, das ihm zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört sowie das Vermögen, das er während des Verfahrens erlangt (§§ 35, 36 Insolvenzordnung). Unpfändbare Gegenstände gehören nicht zur Insolvenzmasse. Aus der Insolvenzmasse werden die Insolvenzgläubiger, die zur Absonderung Berechtigten und die Massegläubiger befriedigt. Ähnliche Regelungen gelten in der Schweiz und in Österreich.
xxxAdobeStock_348682147.jpg
Wissenschaft

Rettung für kostbare Wracks

Viele historisch bedeutsame Schiffswracks aus Holz liegen noch auf Grund, weil Bergung und Konservierung bislang zu riskant und zu teuer waren. Nun haben Forscher eine Lösung gefunden – auf der Basis von Nanotechnik. von Rolf Heßbrügge Majestätisch überragt der haushohe und über 60 Meter lange Rumpf der „Vasa“ alle anderen...

Milchstraße, Universum
Wissenschaft

Die wilde Geschichte der Milchstraße

Karambolagen, Kannibalismus und Kreationen – von Zwergen, Riesen und der Entstehung unserer kosmischen Heimat. von RÜDIGER VAAS Astronomen ergeht es so wie den meisten Menschen: Oft ist eine Situation nur deshalb schwierig, weil man mitten drin steckt und die Übersicht fehlt. Allerdings ist das wissenschaftliche Problem ungleich...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch