Lexikon
Insolvenzmasse
das gesamte der Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des Schuldners, das ihm zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört sowie das Vermögen, das er während des Verfahrens erlangt (§§ 35, 36 Insolvenzordnung). Unpfändbare Gegenstände gehören nicht zur Insolvenzmasse. Aus der Insolvenzmasse werden die Insolvenzgläubiger, die zur Absonderung Berechtigten und die Massegläubiger befriedigt. – Ähnliche Regelungen gelten in der Schweiz und in Österreich.
Wissenschaft
Regenwasser könnte erste Zell-Vorläufer stabilisiert haben
Vor rund 3,8 Milliarden Jahren entstanden in der Ursuppe die ersten Bausteine des Lebens. Doch wie konnten sie sich so zusammenlagern, dass daraus individuelle Zellen wurden? Eine Studie zeigt nun einen möglichen Mechanismus auf. Demnach könnten sich spontan Tröpfchen mit verschiedenen komplexen Molekülen zusammengelagert haben....
Wissenschaft
Ursache für seltene Myokarditis-Fälle nach Covid-19-Impfung gefunden
Die mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 haben während der Pandemie Millionen Leben gerettet. In sehr seltenen Fällen können sie allerdings eine Herzmuskelentzündung auslösen. Eine Studie hat nun die Mechanismen aufgedeckt, die dieser Nebenwirkung zugrunde liegen. Demnach können zwei Entzündungsbotenstoffe des Immunsystems infolge der...