Lexikon
Massegläubiger
Personen, die erst durch das Insolvenzverfahren oder erst nach seiner Eröffnung Ansprüche unmittelbar an die Insolvenzmasse erworben haben und deshalb vor den Insolvenzgläubigern befriedigt werden. Massegläubiger sind die Gläubiger der Massekosten, d. h. der Verfahrens-, Verwaltungskosten usw. sowie der dem Schuldner und seiner Familie bewilligten Unterstützung, und der Masseschulden, d. h. der Ansprüche aus Rechtsvorgängen hinsichtlich der Masse (§§ 53 ff. Insolvenzordnung). Ähnlich in Österreich und in der Schweiz.
Wissenschaft
Heimischer „Mini-Skorpion“ mit Medizin-Potenzial
Er jagt in Wohnräumen die lästigen Bücherläuse und Hausstaubmilben – doch der winzige Bücherskorpion könnte dem Menschen noch auf eine andere Weise nützlich sein, zeigt eine Studie: In seinem Gift stecken Substanzen mit starker Wirkung gegen die sogenannten Krankenhauskeime. Diese Wirkstoffe bieten somit Potenzial für die...
Wissenschaft
Gesunde Berührung
Hautkontakt wirkt sich positiv auf Schmerzleiden, Depressionen und Ängste aus. Die größte Wirkung könnte von Streichelneuronen ausgehen. von SUSANNE DONNER Wenn ihre Enkelkinder zu Besuch kamen, wünschte sich die über 90-jährige Frau immer, dass sie ihr die Haare wuschen. „Und bitte massiert das Shampoo kräftig ein“, bat sie und...