Lexikon
Massegläubiger
Personen, die erst durch das Insolvenzverfahren oder erst nach seiner Eröffnung Ansprüche unmittelbar an die Insolvenzmasse erworben haben und deshalb vor den Insolvenzgläubigern befriedigt werden. Massegläubiger sind die Gläubiger der Massekosten, d. h. der Verfahrens-, Verwaltungskosten usw. sowie der dem Schuldner und seiner Familie bewilligten Unterstützung, und der Masseschulden, d. h. der Ansprüche aus Rechtsvorgängen hinsichtlich der Masse (§§ 53 ff. Insolvenzordnung). Ähnlich in Österreich und in der Schweiz.
Wissenschaft
Schwarze Löcher erschüttern das All
Die größten Energieschleudern im Universum sind unsichtbar – doch Astrophysiker können ihre Gravitationswellen nun im Wochentakt messen. von RÜDIGER VAAS Als am 11. Februar 2016 die erste Messung von Gravitationswellen bekannt gegeben wurde, schmückte die sensationelle Nachricht die Titelseiten vieler Zeitungen aus aller Welt....
Wissenschaft
Die Chemie des Bioplastiks
Nach und nach erobern Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen den Markt. Dass es nicht schneller geht, hat Gründe.
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