Lexikon

Massegläubiger

Personen, die erst durch das Insolvenzverfahren oder erst nach seiner Eröffnung Ansprüche unmittelbar an die Insolvenzmasse erworben haben und deshalb vor den Insolvenzgläubigern befriedigt werden. Massegläubiger sind die Gläubiger der Massekosten, d. h. der Verfahrens-, Verwaltungskosten usw. sowie der dem Schuldner und seiner Familie bewilligten Unterstützung, und der Masseschulden, d. h. der Ansprüche aus Rechtsvorgängen hinsichtlich der Masse (§§ 53 ff. Insolvenzordnung). Ähnlich in Österreich und in der Schweiz.
Neurodivergenz, André Zimpel
Wissenschaft

Neurologische Vielfalt

Als soziales Konzept wird Neurodivergenz gesellschaftsfähig. Sind Autismus und ADHS Modediagnosen? Oder gibt es wirklich immer mehr Betroffene? von SIGRID MÄRZ Kaum etwas lässt einen besser erahnen, wie es im Kopf einer Person mit ADHS aussieht, als ein Abend mit Torsten Sträter. Auf der Bühne plaudert der Ruhrpott-Comedian in...

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Seit Jahrhunderten gilt Essig als Hausmittel für die Versorgung von Wunden. Die Säure schafft ungünstige Lebensbedingungen für Bakterien und kann dadurch Wundinfektionen bekämpfen. Eine Studie zeigt nun, wie sich diese Wirkung durch Nanopartikel verstärken lässt: Kombinierten die Forschenden schwache Essigsäure mit Nanopartikeln...

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