Lexikon

Massegläubiger

Personen, die erst durch das Insolvenzverfahren oder erst nach seiner Eröffnung Ansprüche unmittelbar an die Insolvenzmasse erworben haben und deshalb vor den Insolvenzgläubigern befriedigt werden. Massegläubiger sind die Gläubiger der Massekosten, d. h. der Verfahrens-, Verwaltungskosten usw. sowie der dem Schuldner und seiner Familie bewilligten Unterstützung, und der Masseschulden, d. h. der Ansprüche aus Rechtsvorgängen hinsichtlich der Masse (§§ 53 ff. Insolvenzordnung). Ähnlich in Österreich und in der Schweiz.
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Wissenschaft

Kafkas Schloss als Atom

In dieses Jahr fällt der 100. Todestag von Franz Kafka, der in den Medien ausführlich gefeiert wird. Hier soll es riskiert werden, den Dichter in Verbindung mit der Naturwissenschaft zu sehen, auch wenn das zunächst wenig Erfolg zu versprechen scheint. Es soll um den unvollendeten Roman „Das Schloss“ gehen, der in den frühen...

Wissenschaft

Rekord-kleine Samen-Verbreiter: Kellerasseln

Vögel und Säugetiere sind dafür bekannt, Früchte zu fressen und anschließend die darin enthaltenen Samen zu verbreiten. Doch diese Rolle können auch eher überraschend wirkende Wesen übernehmen, berichten Forschende: Sie haben die Kellerassel als das nun kleinste bekannte Tier identifiziert, das Pflanzensamen verbreitet, die zuvor...

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