Lexikon

Insolvenzanfechtung

Rechtshandlungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und die Insolvenzgläubiger benachteiligen; anfechtbar nach §§ 129 ff. Insolvenzordnung. Entsprechende Vorschriften in §§ 27 ff. der österreichischen Konkursordnung und in Art. 285 ff. des schweizerischen Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs von 1889.