Lexikon

Gläubigerverzug

Annahmeverzug
die Nichtannahme der vom Schuldner ordnungsgemäß angebotenen Leistung durch den Gläubiger. Durch den Gläubigerverzug mindert sich die Haftung und erlischt die etwaige Zinspflicht des Schuldners (§§ 293304, 383 f. BGB). Ähnlich in Österreich nach § 1419 ABGB und in der Schweiz nach Art. 9195 OR.
Hurrikan mit Auge, Wolkenwirbel, über Wasser und Land.
Wissenschaft

Kreisläufe des Lebens

Die Atmosphäre ist ständig in Bewegung. Gewaltige Luftmassen strömen über den Planeten, Gase bilden sich und zerfallen, Wasser steigt auf und regnet wieder ab – ein System komplexer Kreisläufe, die das Leben auf der Erde bestimmen. Von ALINA WOLF Der Motor dieser atmosphärischen Kreisläufe ist die Sonne – unsere wichtigste...

Rakete
Wissenschaft

Raketenausflug für Bakterien

Seit Jahrzehnten fliegen Menschen ins All und mit ihnen ihre Mikroorganismen. Doch wie wirken sich die extreme Beschleunigung beim Raketenstart sowie der Eintritt in die Schwerelosigkeit auf die Bakterien aus? Eine Studie zeigt nun, dass die Sporen des nützlichen Bakteriums Bacillus subtilis einen kurzen, suborbitalen Raketenflug...

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