Lexikon
Gratifikatiọn
[
lateinisch
]eine meist vertraglich oder durch Betriebsvereinbarung festgesetzte oder durch betriebliche Übung begründete Zuwendung zum regelmäßigen Lohn oder Gehalt (am häufigsten als Weihnachtsgratifikation), die der Lohnsteuer unterliegt. Rückzahlungsvorbehalte bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers können nur in engen Grenzen vereinbart werden. Die Verpflichtung, eine Gratifikation zu zahlen, kann sich auch aus betrieblicher Übung ergeben, wenn auf zunächst freiwilliger Basis bereits mehrfach gleichmäßig eine Gratifikation gewährt wurde.
Wissenschaft
Die Wikinger kamen mit Pferd und Hund
Auf einem englischen Wikingerfriedhof aus dem 9. Jahrhundert wurden in einem Grab Knochen von Menschen und Tieren gefunden. Das Überraschende: Die Wikinger hatten diese Tiere über die Nordsee mitgebracht. von ALEXANDRA BLOCH PFISTER Mehr als 300 Jahre überfielen, plünderten und brandschatzten Wikinger europäische Küstenregionen,...
Wissenschaft
Dehnbarere Polymere dank Flaschenbürsten-Design
Seit fast 200 Jahren versuchen Forscher, Polymer-Materialien herzustellen, die sowohl dehnbar als auch robust sind. Nun haben Materialwissenschaftler ein neues Design und Herstellungsverfahren entwickelt, mit dem das erstmals möglich ist. Die neuartigen Polymere verzichten auf Quervernetzungen und ähneln in ihrer Form stattdessen...