Lexikon
Gratifikatiọn
[
lateinisch
]eine meist vertraglich oder durch Betriebsvereinbarung festgesetzte oder durch betriebliche Übung begründete Zuwendung zum regelmäßigen Lohn oder Gehalt (am häufigsten als Weihnachtsgratifikation), die der Lohnsteuer unterliegt. Rückzahlungsvorbehalte bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers können nur in engen Grenzen vereinbart werden. Die Verpflichtung, eine Gratifikation zu zahlen, kann sich auch aus betrieblicher Übung ergeben, wenn auf zunächst freiwilliger Basis bereits mehrfach gleichmäßig eine Gratifikation gewährt wurde.
Wissenschaft
Neutrinos von den Nachbarn
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Wissenschaft
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Die Untersuchung eines seltenen Planetarischen Nebels gibt Aufschluss über den Massenverlust von Sternen. von DIRK EIDEMÜLLER Der Sternenhimmel erscheint uns unveränderlich. Doch im kosmischen Maßstab wandelt er sich mitunter rasant. Sterne entstehen, wenn sich interstellare Materie verdichtet. Und sie vergehen, wenn sie entweder...