Lexikon

Gratifikatin

[
lateinisch
]
eine meist vertraglich oder durch Betriebsvereinbarung festgesetzte oder durch betriebliche Übung begründete Zuwendung zum regelmäßigen Lohn oder Gehalt (am häufigsten als Weihnachtsgratifikation), die der Lohnsteuer unterliegt. Rückzahlungsvorbehalte bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers können nur in engen Grenzen vereinbart werden. Die Verpflichtung, eine Gratifikation zu zahlen, kann sich auch aus betrieblicher Übung ergeben, wenn auf zunächst freiwilliger Basis bereits mehrfach gleichmäßig eine Gratifikation gewährt wurde.
Wikinger
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