Lexikon
Gratifikatiọn
[
lateinisch
]eine meist vertraglich oder durch Betriebsvereinbarung festgesetzte oder durch betriebliche Übung begründete Zuwendung zum regelmäßigen Lohn oder Gehalt (am häufigsten als Weihnachtsgratifikation), die der Lohnsteuer unterliegt. Rückzahlungsvorbehalte bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers können nur in engen Grenzen vereinbart werden. Die Verpflichtung, eine Gratifikation zu zahlen, kann sich auch aus betrieblicher Übung ergeben, wenn auf zunächst freiwilliger Basis bereits mehrfach gleichmäßig eine Gratifikation gewährt wurde.
Wissenschaft
Baumaterialien als Kohlenstoffspeicher
Baumaterialien wie Beton und Asphalt verursachen bei ihrer Produktion hohe CO2-Emissionen und sind daher nicht gerade für ihre Klimafreundlichkeit bekannt. Doch nun legt eine Studie nahe, dass gerade solche Materialien dazu beitragen könnten, den Klimawandel einzudämmen. Demnach könnten Beimischungen kohlenstoffhaltiger...
Wissenschaft
Titan – die kalte Alternative
Leben ohne Wasser ist eine seltsame Vorstellung. Und doch gibt es Hinweise, dass selbst auf dem größten Saturnmond die Grundprinzipien des Lebens erfüllt sein könnten. von KAI DÜRFELD Über dem Horizont hängt ein fahles, orangefarbenes Licht. Dunst und Nebel verhüllen den Himmel. Feiner Regen fällt auf eine glänzende Oberfläche....