Lexikon
Grundvermögen
steuerrechtliche Begriff: Zum Grundvermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes (§ 68) gehören 1. der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile sowie das Zubehör, 2. das Erbbaurecht, 3. das Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder um Betriebsgrundstücke handelt. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen werden dem Grundvermögen zugerechnet, wenn sie Bauland sind oder anzunehmen ist, dass sie in absehbarer Zeit als Bauland dienen werden.
Wissenschaft
Warum für Nachtisch immer noch Platz ist
Eis geht immer? Entgegen dem oft subjektiven Eindruck haben wir für Desserts keinen separaten Platz im Bauch. Dass wir nach einer üppigen Mahlzeit trotzdem noch Appetit auf einen Nachtisch haben, liegt vielmehr an unserem Gehirn, wie Forschende jetzt herausgefunden haben. Demnach sorgen dieselben Nervenzellen im Zwischenhirn, die...
Wissenschaft
Moose mit Turbo-Fotosynthese könnten die Landwirtschaft verändern
Wissenschaftler suchen seit langem nach Wegen, um Pflanzen so zu optimieren, dass sie mehr CO2 in Biomasse umwandeln. Nun haben Biologen entdeckt, dass eine Gruppe einzigartiger Landpflanzen, die Hornmoose, eine besonders effektive Form der Fotosynthese betreibt. Ihre Technik zur CO2-Fixierung könnte künftig durch gentechnische...