Lexikon

Grundvermögen

steuerrechtliche Begriff: Zum Grundvermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes (§ 68) gehören 1. der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile sowie das Zubehör, 2. das Erbbaurecht, 3. das Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder um Betriebsgrundstücke handelt. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen werden dem Grundvermögen zugerechnet, wenn sie Bauland sind oder anzunehmen ist, dass sie in absehbarer Zeit als Bauland dienen werden.
Waldbrand in Kalifornien
Wissenschaft

Wie große Waldbrände weitere Feuer begünstigen

Wald- und Buschbrände können verheerende Folgen haben. Denn dabei gehen nicht nur riesige Flächen an Vegetation verloren, es gelangen auch große Mengen Ruß und Rauch in die Luft. Weil diese das Sonnenlicht einfangen, werden daraufhin die Tage wärmer und trockener. Große Brände führen so zu lokalen Wetterverhältnissen, die weitere...

Meersalz in den Salines d’Es Trenc auf Mallorca. Die Salzgewinnungsanlage ist in ein Naturschutzgebiet integriert.
Wissenschaft

Das Salz des Meeres

Meer und Salz gehören untrennbar zusammen – zumindest als Begriffe. Doch die Natur und der Mensch fanden Wege, das „weiße Gold“ vom Wasser zu trennen. Von ROLF HEßBRÜGGE Hallstatt im Salzkammergut: Die österreichische Postkarten-Idylle lockt bis zu einer Million Touristen pro Jahr hierher, vor allem aus Fernost. Neben den...

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