Lexikon
Grundvermögen
steuerrechtliche Begriff: Zum Grundvermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes (§ 68) gehören 1. der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile sowie das Zubehör, 2. das Erbbaurecht, 3. das Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder um Betriebsgrundstücke handelt. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen werden dem Grundvermögen zugerechnet, wenn sie Bauland sind oder anzunehmen ist, dass sie in absehbarer Zeit als Bauland dienen werden.
Wissenschaft
Späte Diagnose
Viele Menschen spüren, wenn etwas mit ihrer Gesundheit nicht stimmt. Aber unnötig spät bekommen sie erst ihre Diagnose, ob HIV oder Krebs. von SUSANNE DONNER Als der 36-jährige Mann aus Berlin auf seiner Zunge ein Knötchen, eine Papel, bemerkt, die immer größer wird, geht er zum Arzt. Er ahnt bereits, dass es um seine Gesundheit...
Wissenschaft
Schlafmittel stören die natürliche Reinigung des Gehirns
Wer gut schläft, fühlt sich nicht nur ausgeruht, sondern wacht buchstäblich mit frischem Kopf auf, wie eine neue Studie belegt. Demnach spült ein hormonell betriebener Mechanismus während des Tiefschlafs Abfallstoffe aus dem Gehirn weg, die sich tagsüber abgelagert haben. Diese natürliche “Müllabfuhr” reinigt Nacht für Nacht das...
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