Lexikon
Grundvermögen
steuerrechtliche Begriff: Zum Grundvermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes (§ 68) gehören 1. der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile sowie das Zubehör, 2. das Erbbaurecht, 3. das Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder um Betriebsgrundstücke handelt. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen werden dem Grundvermögen zugerechnet, wenn sie Bauland sind oder anzunehmen ist, dass sie in absehbarer Zeit als Bauland dienen werden.
Wissenschaft
Ein „Zuckerwatte-Planet“ gibt Geheimnisse preis
Warum besitzt der Exoplanet WASP-107 b so eine aufgeblähte Atmosphäre? Diesem Rätsel sind Astronomen nun durch neue Daten des James-Webb-Weltraumteleskops auf die Spur gekommen: Sie konnten die Zusammensetzung der Gashülle des Neptun-ähnlichen Planeten genauer aufklären und dabei vor allem einen sehr niedrigen Gehalt an Methan...
Wissenschaft
Anders, als man denkt
„Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt.“ Diese Formulierung stammt von Wilhelm Busch, der damit die Erwartungen des 19. Jahrhunderts poetisch auf den Punkt gebracht hat. Damals wurde Wissenschaft zum Beruf, was für den Soziologen Max Weber bedeutete, dass die Welt berechenbar und damit entzaubert wurde. Dies geschah...