Lexikon
Hafturlaub
in § 13 des Strafvollzugsgesetzes geregelte Lockerung des Vollzuges, nach der ein Gefangener bis zu 21 Kalendertage in einem Jahr aus der Haft beurlaubt werden kann unter der Voraussetzung, dass er sich mindestens 6 Monate im Strafvollzug befunden hat, ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilter in den offenen Vollzug überwiesen ist oder sich 10 Jahre im Vollzug befunden hat. Der Hafturlaub muss nicht, sollte aber im Regelfall gewährt werden, damit der Gefangene Gelegenheit erhält, Kontakte mit der Außenwelt zu pflegen und sich für die Zeit nach der Haft beruflich vorzubereiten.
Wissenschaft
Flora. Fauna. FUNGA.
Pilze gehören zu den ältesten und artenreichsten Lebewesen auf der Erde. Sie sind vielseitig nutzbar – können jedoch auch zum Problem werden. von JULIETTE IRMER Vor etwa 400 Millionen Jahren entstand eine Partnerschaft, die die Welt verändert hat. Damals fingen Pflanzen an, das Land zu besiedeln, und standen vor ungewohnten...
Wissenschaft
Kreisläufe des Lebens
Die Atmosphäre ist ständig in Bewegung. Gewaltige Luftmassen strömen über den Planeten, Gase bilden sich und zerfallen, Wasser steigt auf und regnet wieder ab – ein System komplexer Kreisläufe, die das Leben auf der Erde bestimmen. Von ALINA WOLF Der Motor dieser atmosphärischen Kreisläufe ist die Sonne – unsere wichtigste...
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