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Hntgemal

[
mhd.
]
im Mittelalter ein Zeichen für höchstpersönlichen Besitz. Das Wort Hantgemal wurde in verschiedener Bedeutung gebraucht: als Handzeichen (Unterschrift) auf Urkunden, als gerichtliches Wahrzeichen, als Hausmarke oder als Inbegriff für das vererbliche Stammgut eines Adeligen.

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