Lexikon
Hare-Niemeyer-Verfahren
[hɛə-; nach T. Hare und H. Niemeyer]
Verfahren Hare-Niemeyermathematisches Verfahren, das bei Bundestagswahlen und den meisten Landtagswahlen zur Umrechnung der Zahl der Zweitstimmen in die Zahl der Mandate angewandt wird. Alle Zweitstimmen für eine bestimmte politische Partei aus dem gesamten Bundesgebiet werden mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Bundestagsmandate multipliziert und anschließend durch die Gesamtzahl der gültigen abgegebenen Zweitstimmen geteilt. Die Restsitze werden nach der Höhe der Ziffern hinter dem Komma verteilt. Anders als das früher angewandte d’Hondt’sche Verfahren begünstigt das Hare-Niemeyer-Verfahren minimal die kleineren Parteien. Wahlsystem.
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