Lexikon
Holdinggesellschaft
[ˈhɔuldiŋ-]
Verwaltungsgesellschaft; Dachgesellschaft; Beteiligungsgesellschaft; Kontrollgesellschaft; englisch Holding Companyein Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit sich mehr oder weniger auf den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen richtet. Diese anderen Unternehmen bleiben zwar rechtlich selbständig, sind aber wirtschaftlich von der Holdinggesellschaft abhängig. Je nach Umfang des Einflusses unterscheidet man zwischen Kontroll- und Dachgesellschaft. Bei reinen Kontrollgesellschaften werden die beherrschten Unternehmen finanziell voll von der Holdinggesellschaft kontrolliert, arbeiten aber hinsichtlich Beschaffung, Produktion und Absatz weitgehend eigenständig. Bei Dachgesellschaften wird neben der wirtschaftlichen Beherrschung der anderen Unternehmen eine eigene Planung und Entwicklung zugunsten aller zugehörigen Unternehmen betrieben. Die Holdinggesellschaft betreibt keine eigene Produktion und kommt mit einem Minimum an sachlichen und personellen Mitteln aus.
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